Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18228-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2022 (DS 22-18228) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Betreuung von Kindern mit Behinderung ist kein Kriterium der Auslastung von Kindertagesstätten und wird daher im Auslastungsbericht nicht aufgeführt.

 

Zu Frage 2:

 

Die Auslastung aller Kindertagesstätten wird in der Mitteilung DS 22-17745 aufgezeigt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Betreuung in den Kindertagestätten erfolgt grundsätzlich entsprechend den Vorgaben des niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) und zugehöriger Durchführungsverordnung (DVO-NKiTaG). Dies umfasst auch Vorgaben und Maßnahmen zur integrativen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertagesstätten. Die Einhaltung der Vorgaben ist Voraussetzung für den Erhalt der Betriebserlaubnis durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB).

 

Um besonderen Belastungen in Kindertagesstätten gerecht zu werden, gibt es darüber hinaus verschiedene Maßnahmen bzw. Förderprogramme/-konzepte (z.B. Familienzentren, Sprach-Kitas, IEB-Konzept etc). Diese werden u.a. im Kita-Bedarfsplan (DS 20-13154) näher beschrieben,die konkrete Beteiligung einzelner Kindertagesstätten wird im jährlichen Kita-Kompass abgebildet.
 

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