Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18250-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kinder- und Jugendbeteiligung in Braunschweig muss transparenter werden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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17.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 03.03.2022 (DS 22-18250) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen ist fester Bestandteil der Sachgebiete Kinder- und Jugendbeteiligung und Spielplatzangelegenheiten der Jugendförderung. Hier werden vielfältige Formate mit diversen Methoden durchgeführt, um dem jeweiligen Anlass und der Zielgruppe gerecht zu werden. Hier wird auch auf die Beantwortung der Anfrage DS 22-18159 (DS 22-18159-01) hingewiesen.
Zu Frage 1:
Das in der Anfrage beschriebene Verfahren bei der Umgestaltung des Bolzplatzes am Hondelager Weg wird im Grundsatz so bei allen Planungen von Spiel-, Jugend- und Bolzplätzen angewandt.
Die Teile des Verfahrens, bei denen die Kinder und Jugendlichen mit einbezogen werden, sind:
- Die Ideensammlung im Vorfeld der Planungen mit einer Gewichtung der Ideen durch Abstimmung und eines Machbarkeitschecks mit der Planung.
- Nach Genehmigung des Planungsentwurfes durch die jeweiligen Stadtbezirksräte wird der fertige Plan den Kindern und Jugendlichen vorgestellt, um mit ihnen gemeinsam zu überprüfen, was aus ihren Wünschen geworden ist. Dabei wird auch erklärt, warum bestimmte Vorschläge nicht umgesetzt werden konnten.
- Ist der Platz fertig umgestaltet/ neu gebaut und freigegeben, wird das mit einer Eröffnung des Platzes gefeiert, bei dem sich alle davon überzeugen können, was aus ihren Vorschlägen geworden ist.
Zielgruppe sind hierbei die Kinder und Jugendlichen des jeweiligen Quartiers.
Bei Veranstaltungen wie der Jugendkonferenz ist das Verfahren anders organisiert. Grundprinzip der Jugendkonferenz ist, dass die Jugendlichen nur zu den Themen arbeiten, die sie selber eingebracht haben. Ihre daraus entwickelten Forderungen oder Projektideen werden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt, haben aber nur Informations- und keinen Antragscharakter.
Die Jugendlichen haben auf der Jugendkonferenz die Möglichkeit, sich für die Weiterarbeit an „ihrem“ Thema zu verabreden, dafür stellt die Abteilung Jugendförderung Zeitfenster, Räume und prozessbetreuendes Personal zur Verfügung. Ziel ist es, dass sich Jugendliche selber für ihre Anliegen einsetzen. Es hat sich gezeigt, dass manche Themen dafür offensichtlich nicht dringend genug sind. Bei anderen Themen genügte den Jugendlichen der Meinungsbildungsprozess am Konferenztag selber, auch können Themen aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nicht umgesetzt werden (Gotcha spielen für unter 18-Jährige). Themen, die zur Umsetzung kamen, sind z. B. Fußballtore auf dem Schulhof, kostengünstige Schülerfahrkarten u. ä.
Alle Ergebnisse der Jugendkonferenz werden auf der Website https://www.jugendkonferenz-braunschweig.de/ veröffentlicht.
Genauso vielfältig wie die verschiedenen Formate der Beteiligung sind auch die Kommunikationswege, mit denen über den fortlaufenden Prozess berichtet wird. Im Rahmen verschiedener digitaler Beteiligungsformate, werden zurzeit Plattformen ausprobiert, die sich als zentraler Informationskanal eignen. Auch hier sind die Kinder und Jugendlichen die Zielgruppe.
Zu Frage 2:
Es wird derzeit geprüft, ob die aktuellen Aktivitäten intensiviert werden.
