Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18221-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.03.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
2. Teilhaushalt Finanzen
Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E. 20 NEU – Maßnahmen i.Z.m. Krisenmanagement / Katastrophenschutz
Sachkonto 427193 IM Sonstigen Sachaufwendungen
Bei dem o. g. Projekt werden weitere außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 7.500.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221) 2.500.000,00 €
zusätzlich außerplanmäßig beantragte Aufwendungen 7.500.000,00 €
(neu) zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 10.000.000,00 €
Hinsichtlich der Gründe für die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für Maßnahmen zum Krisenmanagement / Katastrophenschutz wird auf die Vorlage 22-18221 verwiesen. Zwischenzeitlich hat sich durch erste Kostenkalkulationen für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine in der Stadthalle und dem Umfang der Flüchtlingsströme sowie der Suche nach alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gezeigt, dass mit höheren Kosten zu rechnen ist. Die bereits mit der Vorlage 22-18221 beantragten außerplanmäßigen Haushaltsmittel werden nach derzeitigem Stand für 2022 nicht für ausreichend gehalten. Es wird vorgeschlagen, den Ansatz für Maßnahmen des Krisenmanagements / des Katastrophenschutzes um weitere 7,5 Mio. € zu erhöhen. Damit würden rd. 10 Mio. € auf dem oben genannten Projekt zur Verfügung stehen, sofern der Verwaltungsausschuss und der Rat den Anträgen der Verwaltung folgen.
Deckungsmittel können kurzfristig – wie bereits dargestellt - nicht genannt werden. Es wird daher vorgeschlagen, vorerst auf die noch ausreichend vorhandene Überschussrücklage zurückzugreifen. Im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2022 werden dann alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, in entsprechender Höhe Deckungsmittel zu sichern. Hierzu sollen ggf. auch die noch nicht verbrauchten Haushaltsreste aus den Projekten „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Corona-Pandemie (4E.200002)“ und „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Einr. Impfzentren /mob. Impf-Teams (4E.200003)“ herangezogen werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag |
Minderaufwendungen | Überschussrücklage |
| 7.500.000 € |
