Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-18333
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Flächennutzungsplans der in der Machbarkeitsstudie für das Interkommunale Gewerbegebiet Braunschweig-Salzgitter geprüften Fläche auf Braunschweiger Gebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der im aktuellen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesene Bereich im Stadtgebiet Braunschweig, welcher in der 2018 veröffentlichten Machbarkeitsstudie für das damals geplante Interkommunale Gewerbegebiet Braunschweig-Salzgitter untersucht wurde, wird nicht weiter als gewerbliche Baufläche geführt, sondern als „Fläche für die Landwirtschaft".
Entsprechende Änderungen in der regionalen Raumordnungsplanung werden in der Verbandsversammlung beantragt.
Das dann umgewidmete landwirtschaftliche Gebiet soll zukünftig für eine Nutzung für erneuerbare Energien (Wind und Sonne) offen bleiben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Ratssitzung am 05.10.2021 wurde für die Stadt Braunschweig ein Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0 gefasst. Es soll erreicht werden: „dass die Stadt Braunschweig nicht nur entsprechend der Novellierung des Bundesklimaschutzgesetzes ihren Beitrag zum Klimaschutz leistet, sondern als Stadt der Wissenschaft und Forschung auch Vorreiter und Vorbild für andere Städte und Kommunen im Bereich Klimaschutz wird. Erklärtes Ziel ist, Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030, zu erreichen.“
Dafür sollen als prioritär erkannte Maßnahmen so schnell wie möglich definiert und umgesetzt werden.
Bereits hier werden Maßnahmen zur Verkehrswende (wie: Ausbau des ÖPNV, Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs) genannt. Und im Hinblick auf Gewerbegebiete heißt es dort: „Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten“.
Aus folgenden Gründen ist das damals geplante interkommunale Gewerbegebiet weder nachhaltig noch klimafreundlich:
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- eine Versiegelung von 300 ha landwirtschaftlich genutzten Flächen mit den höchsten Bodenrichtwerten Mitteleuropas ist kein schonender und nachhaltiger Umgang mit wertvollem Grund und Boden
- die von der Fläche ausgehenden Kaltluftleitbahnen sind ein wichtiger Beitrag für das Braunschweiger Stadtklima und müssen deshalb unbedingt erhalten bleiben (siehe Grafik im Anhang: "Mapping urban cold-air paths", Institut für Geoökologie der TU Braunschweig)
- Das Gewerbegebiet würde zu erhöhtem Verkehrsaufkommen und zusätzlicher Emissionsbelastung führen; sogar eine neue Autobahnabfahrt wäre geplant.
Aus diesen genannten Gründen wäre das vormals geplante interkommunale Gewerbegebiet Braunschweig-Salzgitter weder klimafreundlich noch nachhaltig. Es ist daher konsequent und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 unabdingbar, derartige Planungen auch in Zukunft nicht wieder aufzunehmen und daher die betroffene Fläche aus der Gewerbebindung zu entlassen.
Sollte sich nach der erfolgten Umwidmung des Gebietes in eine landwirtschaftliche Fläche ein Investor zum Beispiel für den dortigen Bau von Windrädern oder die Entwicklung von Agri-PV interessieren, müsste ggf. über eine erneute Umwidmung der Fläche im Rat entschieden werden. Einem solchen Szenario stünde die BIBS-Fraktion offen gegenüber.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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261,7 kB
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