Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-18336
Grunddaten
- Betreff:
-
Suspendierung des Klimaschutzkonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die deutlich veränderte weltpolitische Lage hat mindestens noch bis zum Ende des Jahres starke Auswirkungen auf viele relevante Lebensbereiche; das aktuelle Klimaschutzkonzept setzt prioritäre Schwerpunkte unter anderem auf die "Erzeugung klimafreundlicher Fernwärme", "Bewerbung und Ausbau von dezentralen erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung", "Gründung einer Energieerzeugungsgesellschaft", "Durchführung von energetischer Sanierung im Bestand" und "Ausbau der Braunschweiger Energieberatung".
Wie das Beispiel der Fernwärmeversorgung zeigt, ist zu Beginn des nächsten Winters nicht die Frage relevant, ob Wärme klimafreundlich erzeugt wird, sondern ob überhaupt ausreichend Wärme erzeugt werden kann; einzige sichere Stütze dafür wären die bestehenden schweröl- und kohlebetriebenen Anlagen, während der Nachschub an Erdgas und indirekt auch bei der beabsichtigten Holzmüllverfeuerung für geraume Zeit nicht vorhersehbar bleiben wird.
Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat bereits geäußert, dass Ersatzlieferungen für russische Steinkohle rechtzeitig und genügend möglich sein könnten -- mittels Lieferungen aus Australien.
Bedingt durch Materialknappheit und ausgelastete Handwerkerstunden sind maßgebliche Erweiterungen der Wärmepumpeninstallationen (2022 und 2023 je 358 Einheiten bei 110.000 Braunschweiger Haushalten) oder auch bei Gebäudedämmungen nicht möglich; worüber Gewerbe- und Privatkunden zukünftig in Energiefragen beraten werden können, ist zur Zeit ebenfalls unklar. Dies gilt auch für die möglichen Geschäftsfelder einer Energiegenossenschaft.
Zur Änderung und Präzisierung aller einschlägigen Planungen sollte daher das Klimaschutzkonzept einstweilen auf Eis gelegt werden.
