Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18286
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2022 der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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29.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Dem nach der Sitzung des FPDA am 03.03.2022 eingegangenen Antrag FWI 113 wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung 2022 (Anlage 1) mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 - Hochbau und Gebäudemanagement in der als Anlage 7 beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der als Anlage 8 beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung, der unter Textziffer 5.1.1.1 der Begründung beschriebenen Korrektur sowie den während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefassten Empfehlungen zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
3. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Haushaltsentwurf 2022 als Ausgangspunkt
Mit einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 14. Oktober 2021 (Drucks.-Nr.: 21- 17064) hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2022 und des Investitionsprogramms - IP - 2021 - 2025 vorgelegt. Er schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | -70,4 | -67,4 | -57,2 | -60,2 |
Stand der Überschuss- rücklagen am Jahresende | 241,7 | 174,3 | 117,2 | 62,9 |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG |
-176,7 |
-176,7 |
-176,7 |
-170,8 |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | -0,8 | -29,5 | -51,0 | -74,8 |
2. Fachausschussempfehlungen zum Haushaltsplanentwurf 2022
Der Verwaltungsentwurf sowie die Anträge der Fraktionen des Rates und der Stadtbezirksräte zum Haushalt 2022 und zum Investitionsprogramm 2021 - 2025 sowie die Ansatzveränderungen der Verwaltung sind durch die Ausschüsse beraten worden. Die Empfehlungen der Ausschüsse hierzu sowie die nach den Ausschussberatungen, aber vor der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA) am 3. März 2022 eingereichten Anträge der Fraktionen, die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen und Haushaltsvermerke sind dem FPDA zu dieser Sitzung vorgelegt worden.
3. Beschlussempfehlungen des FPDA
Der FPDA hat in seiner Sitzung am 3. März 2022 die bis dahin vorliegenden Ansatzveränderungen, haushaltsneutralen Umsetzungen, finanzwirksamen Haushaltsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, Stellenplananträge sowie finanzunwirksamen Anträge beraten. Die Beschlussempfehlungen sind in der Anlage 2 dieser Vorlage dargestellt.
Der FPDA hat am Ende seiner Beratungen dem nachstehenden Beschlussvorschlag mit 7 Ja- und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 29. März 2022 wird der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2022 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
2021 - 2025
b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der der Hauptvorlage (Drucks.-Nr.: 22-17912) beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1).
4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2, 5.2 und 7).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
4. Hinweise
Nach der Sitzung des FPDA haben sich noch folgende Veränderungen ergeben:
4.1 Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen Antrag zum IP (FWI 113) gestellt, der den durch den UGA abgelehnten Antrag des Stadtbezirksrates 330 auf den Wegfall von Ansätzen für die Errichtung einer Aussichtsplattform ersetzt. Der Antrag ist Bestandteil der Anlage 0. Die Abstimmung ist über den vorstehenden Beschlusspunkt 1. vorgesehen.
4.2 In der Anlage 2.1 - Anfragen/Anregungen - sind die gestellten Anfragen und deren Beantwortung enthalten. Nach der Beratung um FPDA wurde die Antwort auf die Anfrage A 10 noch einmal konkretisiert. Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
4.3 Finanzierung von Haushaltsresten
In den Haushaltsplanentwurf 2022 ist für die Jahre 2022 - 2025 folgender vorgesehene Aufbau (-) / Abbau (+) der Haushaltsreste aufgenommen worden:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Ergebniswirksam | - 8,0 | - 3,0 | - 4,2 | - 1,1 |
Investiv | - 0,1 | - 5,9 | - 6,5 | - 3,6 |
In den vergangenen Jahren ist stets davon ausgegangen worden, dass die Haushaltsreste im jeweiligen Planungszeitraum nur teilweise abgebaut werden konnten. Für den Planungszeitraum 2022 - 2025 wird nach derzeitigem Stand je Jahr ein Haushaltsresteaufbau erwartet. Stand und Entwicklung der Haushaltsreste werden durch die Übertragung von Haushaltsresten von 2021 nach 2022 beeinflusst, deren Umfang derzeit noch nicht feststeht. Die Verwaltung beabsichtigt, ihre Planungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 auf den jährlichen Abbau von Haushaltsresten auszurichten.
In den nachfolgenden Ausführungen ist bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum Finanzhaushalt dieser geplante Abbau / Aufbau der Haushaltsreste berücksichtigt.
5. Ergebnisse des Haushaltsplans 2022 unter Berücksichtigung der Beschussempfehlungen des FPDA
5.1 Ergebnishaushalt (ohne Investitionsmanagement - IM -)
5.1.1 Ansatzveränderungen
Hervorzuheben wäre folgendes:
5.1.1.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Tarifeinigung mit einer Laufzeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2023 ist zeit- und inhaltsgleich auf die niedersächsischen Beamten und Versorgungs- empfänger übertragen worden. Danach werden ab dem 1. Dezember 2022 die Bezüge der Beamten - mit Ausnahme der Bezüge der Anwärter - und die Versorgungen um 2,8% gesteigert. Für das Jahr 2022 ist zudem eine einmalige Sonderzahlung für Beamte in Höhe von 1.300 € und für Anwärter in Höhe von 650 € bereits geleistet worden; Versorgungsempfänger erhalten keine einmalige Sonderzahlung. Dies führt saldiert zu Mehrbelastungen des Ergebnishaushalts im Gesamtumfang von rund 8,9 Mio. € im Zeitraum 2022 - 2025, wobei der Teilbetrag der hierin enthaltenen Rückstellungen von insgesamt rund 4,3 Mio. € keine Auswirkungen auf die Liquidität hat.
Gegenüber dem Beratungsstand in der FPDA-Sitzung am 03. März 2022 hat sich bei der Ansatzveränderung Nr. 112 eine Korrektur ergeben. In den angegebenen Beträgen waren die Mehraufwendungen aus der Ansatzveränderung Nr. 111 versehentlich noch einmal enthalten. Durch die Korrektur (Nr. 113) ergeben sich Haushaltsentlastungen wie folgt: 2022: 1.000.000 €; 2023: 3.986.806,59 €; 2024: 4.051.175,59 € und 2025: 4.116.448,39 €.
5.1.1.2 Gewerbesteuer einschließlich Gewerbesteuerumlage
Bei der Entwicklung der Gewerbesteuer ist im Jahr 2022 insbesondere bei den Vorauszahlungen eine positive Entwicklung zu verzeichnen, die die bisherigen Annahmen deutlich übertrifft. Untermauert durch die im Rahmen der letzten Steuerschätzung prognostizierten spürbaren Steigerungen bei der Gewerbesteuer im mittelfristigen Planungszeitraum kann die Gewerbesteuer um 15,0 Mio. € in allen Planjahren erhöht werden. Parallel hierzu ergibt sich eine Aufwandserhöhung bei der an das Land Niedersachsen abzuführenden Gewerbesteuerumlage von 1,1 bzw. 1,2 Mio. € p. a. im Planungszeitraum.
5.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Weiterhin wird der Nachzahlungsbetrag in Höhe von rund 3,9 Mio. € beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer aus der Schlussrechnung 2021 aufgrund des geltenden Realisationsprinzips nach dem Handelsgesetzbuch ergebnisverbessernd im Planjahr 2022 berücksichtigt.
5.1.1.4 Kommunaler Finanzausgleich
Nach den vorläufigen Berechnungsgrundlagen mit den Ergebnistabellen für den Kommunalen Finanzausgleich ergeben sich deutliche Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen. Die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises sind nahezu unverändert.
Im Jahr 2020 hat das Land den Kommunen Unterstützungsleistungen zum Ausgleich der corona-bedingten Ertragsausfälle gewährt, die zu einem großen Teil zurückgezahlt werden sollten, sobald der Finanzausgleich ab 2024 den ursprünglichen Ansatz im Jahr 2020 wieder überschreiten würde. Wegen der aktuell günstigen allgemeinen Steuerertragsentwicklung erfolgt die Rückführung bereits in den Jahren 2022 und 2023. Dies führt zu einem Absinken der vorgenannten Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen.
Darüber hinaus mindern die unter Ziffer 5.1.1.2 beschriebenen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer zusätzlich die bisher berücksichtigten Schlüsselzuweisungen. Durch die erwartete positive Gewerbesteuerentwicklung steigt die Steuerkraft Braunschweigs und wirkt sich entsprechend der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2023 mindernd auf die Schlüsselzuweisungen aus.
Saldiert werden aber dennoch positive Änderungen erwartet von rund 20,0 Mio. € im Jahr 2022, 1,9 Mio. € im Jahr 2023, 0,9 Mio. € im Jahr 2024 sowie 3,9 Mio. € im Jahr 2025.
5.1.1.5 Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ – Mittelbereitstellung ab 2023 ff.
Zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ (Gesamtprojektvolumen: 10,92 Mio. € - Eigenanteil von 6,72 Mio. €) ist erst für die Jahre 2023 ff. eine Veranschlagung von Projektmitteln erforderlich. In der Ratssitzung am 29. März 2022 soll zunächst das Strategische Rahmenkonzept zur Innenstadtstrategie als Voraussetzung für den bis zum 21. April 2022 einzureichenden Budgetreservierungs-Antrag beschlossen werden. Eine Entscheidung über die Programmaufnahme ist für Juli 2022 vorgesehen. Im Anschluss daran erfolgt die Vorlage aller Einzelvorhaben bei der NBank zur Klärung der Förderfähigkeit. Falls sich bereits im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ein Mittelbedarf ergeben sollte, würde eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung geprüft werden.
5.1.1.6 FB 50 - Landeszuschuss nach dem Ausführungsgesetz zum SBG II
Der Landeszuschuss nach dem Ausführungsgesetz zum SGB II wird ab 2022 stufenweise abgeschafft. Dieser betrug zuletzt landesweit insgesamt 142,8 Mio. €. Im Zuge der Abschaffung beträgt der Landeszuschuss im Jahr 2022 nur noch 100 Mio. € und 50 Mio. € im Jahr 2023. Ab 2024 entfällt er vollständig. Dieser durch die kommunalen Spitzenverbände heftig kritisierte Vorgang stellt einen drastischen Eingriff in die Finanzausstattung der Kommunen dar.
Für die Stadt Braunschweig bedeutet dies, dass der zuletzt 5,5 Mio. € jährlich ausmachende Landeszuschuss in 3 gleich großen Minderungsstufen reduziert wird und ab 2024 dauerhaft vollständig entfällt. Dies führt allein im mittelfristigen Planungszeitraum zu Mindererträgen von rund 15,9 Mio. €.
5.1.1.7 FB 50 / FB 51 - Kostenbeteiligung an den Aufwendungen der örtlichen Träger der Sozialhilfe
Weiterhin wird die Beteiligung des überörtlichen Trägers an den Aufwendungen der örtlichen Träger gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 Nds. AG SGB IX/XII voraussichtlich von 69,7 % auf 33,3 % herabgesetzt, was im Teilhaushalt FB 50 zu Mindererträgen von 216.800 € p. a. führt.
Beim FB 51 wirkt sich dieselbe Quotenänderung mit fast 4,3 Mio. € jährlich wesentlich intensiver aus.
5.1.1.8 Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2021 – Auswirkungen auf die Überschussrücklagen bzw. den gesonderten Passivposten gem. § 182 NKomVG
Für das Jahr 2021 wird nach vorläufigen Feststellungen ein mögliches Ergebnis von +0,2 Mio. € prognostiziert. Dieses wurde für die weiteren Planungen zugrunde gelegt und es ersetzt den bisher erwarteten Fehlbetrag (-118,9 Mio. €). Dies hat Auswirkungen auf die Überschussrücklagen und den gesonderten Passivposten nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG. Dieser ist aufgrund des positiven Jahresergebnisses, wie schon für 2020, auch für 2021 nicht zu bilden. Allerdings ist die Bildung des gesonderten Passivpostens für die Jahre 2022 und 2023 planerisch in Höhe der weiterhin erwarteten Jahresfehlbeträge vorzusehen. Auswirkungen auf die Überschussrücklagen ergeben sich somit erst wieder mit den Planjahren 2024 und 2025. Die sich aus dem prognostizierten Ergebnis zum Ende des Jahres 2021 ergebenden Rücklagen in Höhe von voraussichtlich 241,9 Mio. € werden aufgrund der geplanten negativen Jahresergebnisse dieser Jahre voraussichtlich um 120,5 Mio. € (unter Berücksichtigung der Beträge aus Ziffer 5.4) abschmelzen.
Hinsichtlich weiterer Ansatzveränderungen wird auf die Anlage 2.4.2 hingewiesen.
5.1.2 Fraktionsanträge
Sämtliche im FPDA angenommenen Fraktionsanträge zum Ergebnishauhalt führen zu Ergebnisverschlechterungen. Sie zielen auf Leistungsausweitungen ab.
Hinsichtlich Einzelheiten wird auf die Anlage 2.4.1 hingewiesen.
5.2 Investitionsmanagement
5.2.1 Investitionsmanagement für 2022 – ergebniswirksam
5.2.1.1 Ansatzveränderungen für 2022
Das Investitionsmanagement beinhaltet auch Aufwandsmaßnahmen
(z. B. Festwertbeschaffungen, Vorplanungen, Instandhaltungsmaßnahmen), die sich nicht nur auf den Finanzhaushalt, sondern auch auf den Ergebnishaushalt auswirken. Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich aufgrund der Ansatzveränderungen der Verwaltung eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 5,3 Mio. €.
Veränderungen durch: | Erträge | Aufwendungen | Saldo |
Ergebniswirksame Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement |
+ 7.772.600 € |
+ 13.087.000 € |
+ 5.314.400 € |
Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Wesentlichen auf die Neuaufnahme des Projektes „Sanierung der Trinkwasserleitung Petzvalstraße 50 B“ als auch auf das Vorziehen einer Teilsanierungsrate für die BBS V Technikakademie zurückzuführen. Zusätzliche Aufwendungen haben sich auch durch die Einplanung von Haushaltsmitteln von jährlich 3,0 Mio. € für 2022 und 2023 für Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden ergeben. Diese sollen die in Zusammenhang mit dem Klimaschutz entstehenden Mehrkosten von bereits laufenden bzw. mittelfristig geplanten Hochbaumaßnahmen abdecken.
Um aktuell und künftig in Ausnahmesituationen z. B. im Bereich Zivil- und Bevölkerungsschutz flexibel und schnell reagieren zu können, will die Stadt Braunschweig erste finanzielle Voraussetzungen schaffen. Der Umfang der erforderlichen Maßnahmen ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht absehbar. Als Ansatzveränderung der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, ein Budget im Investitionsmanagement für Maßnahmen des Krisenmanagements / des Katastrophenschutzes für den Haushalt 2022 in Höhe von 0,1 Mio. € aufzunehmen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 werden jeweils 3,0 Mio. € an Mitteln vorgesehen.
Die Veränderungen im Einzelnen ergeben sich aus der Anlage 2.5.2.1
5.2.1.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte für 2022
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt für 2022 saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2022 ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch: | Erträge | Aufwendungen | Saldo |
Ergebniswirksame Anträge der Fraktionen im Investitionsmanagement |
0 € |
+ 446.600 € |
+ 446.600 € |
Ergebniswirksame Anträge der Stadtbezirksräte im Investitionsmanagement |
0 € |
0 € |
0 € |
Veränderungen gesamt |
0 € |
+ 446.600 € |
+ 446.600 € |
Aus den Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte würde sich eine ergebniswirksame Belastung im Investitionsmanagement in Höhe von rd. 0,4 Mio. € ergeben.
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.
5.2.2 Investitionsmanagement für 2022 – investiv
5.2.2.1 Ansatzveränderungen für 2022
Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2022 im Einzelnen wie folgt aus ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch: | Einzahlungen | Auszahlungen | Saldo |
Investive Ansatzveränderungen im Investitionsmanagement |
+ 1.982.000 € |
- 31.119.300 € |
- 33.101.300 € |
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen Entlastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 33,1 Mio. €.
Die ursprünglich für 2022 geplanten Investitionsauszahlungen für Ausleihungen an Städtische Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel in Höhe von rd. 26,4 Mio. € werden zum größten Teil erst im Folgejahr benötigt. In gleicher Höhe entfallen die Einzahlungen aus Krediten (siehe hierzu auch Ziffer 5.3).
Zu der Entlastung hat auch die veränderte Verfahrensweise bei der Zuführung bzw. Entnahme „Pensionsfonds“ beigetragen (siehe hierzu DS 21-17535). Ab dem Haushaltsjahr 2022 wird aufgrund der fehlenden Verzinsung des Pensionsfonds und stattdessen zu zahlender Verwahrentgelte vorerst ein Aussetzen von weiteren Zuführungen sowie eine jährliche Entnahme von 2,5 Mio. € vorgeschlagen (siehe auch Ziffer 11).
Die Verschiebung der Umgestaltung des Stadthallenumfeldes (Ref. 0617) sowie der Erstellung von Modulbauten für das Lessinggymnasium (2. BA) haben ebenfalls zu der Entlastung des Finanzhaushaltes beigetragen.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 177.328.400 € auf 178.473.400 €.
5.2.2.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2022 saldiert zu folgenden Veränderungen ((Belastung (+) / Entlastung (-)):
Veränderungen durch | Einzahlungen - € - | Auszahlungen - € - | Saldo - € - |
a) die Anträge der Fraktionen | 0 | + 50.000 | + 50.000 |
b) die Anträge der Stadtbezirksräte | 0 | 0 | 0 |
Gesamtsummen | 0 | + 50.000 | + 50.000 |
Die finanzielle Belastung aus der Investitionstätigkeit würde sich somit um rd. 0,1 Mio. € erhöhen.
Hierbei ist bereits der nach den Haushaltsberatungen im FPDA eingegangene Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (FWI 113) zum Wegfall der Errichtung der Aussichtsplattform im Hauptschulgarten / Bullenteich eingerechnet. Eine Entscheidung hierzu ist über den Beschlusspunkt 1. vorgesehen.
Es wird hier auf die Anlage 2.5.1 verwiesen.
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge ergibt sich eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen um 50.000 €.
Unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen und der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte verändert sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen damit auf 178.423.400 €.
5.2.3 Investitionsprogramm - IP- 2023 - 2025
5.2.3.1 Ansatzveränderungen
Das IP wird sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2023 - 2025 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2022 wird auf Ziffer 5.2.1.1 und 5.2.2.1 verwiesen:
| Planungsjahr | ||
2023 | 2024 | 2025 | |
| - € - | - € - | - € - |
Ansatzveränderungen | + 31.210.100 | + 5.622.600 | - 242.500 |
davon ergebniswirksam | + 7.959.100 | + 3.633.800 | + 287.100 |
davon werterhöhend | + 23.251.000 | + 1.988.800 | - 529.600 |
Für das Haushaltsjahr 2023 hat sich insbesondere belastend ergeben, dass für Klimaschutzmaßnahmen an städtischen Gebäuden weitere 3,0 Mio. € eingeplant wurden und dass die für 2022 geplanten Ausleihungen an städtische Gesellschaften im Rahmen der Experimentierklausel nunmehr für 2023 vorgesehen sind.
Im Übrigen wird auf die in der Anlage 2.5.2.1 aufgeführten Sachverhalte hingewiesen.
5.2.3.2 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Das IP würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2023 - 2025 um folgende Beträge verändern (Belastung (+) / Entlastung (-)). Zu den Veränderungen 2022 s. 5.2.1.2 und 5.2.2.2.
| Planungsjahr | ||
2023 | 2024 | 2025 | |
| - € - | - € - | - € - |
Veränderungen im Investitionsprogramm durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte |
+ 285.000 |
+ 335.000 |
+ 227.500 |
davon ergebniswirksam | + 335.000 | + 335.000 | + 227.500 |
davon werterhöhend | - 50.000 | 0 | 0 |
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in der Anlage 2.5.1 zusammengestellt.
Die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 2.5.3 und 2.5.4 enthalten.
5.3 Finanzhaushalt - Finanzierungstätigkeit
Auch für die Haushaltsplanung 2022 ist eine Aufnahme von Krediten als nachrangige Form der Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Im Haushaltsentwurf 2022 sind für Investitions- und Investitionsförderungs- maßnahmen der Kernverwaltung Kreditaufnahmen in Höhe von 52,0 Mio. € eingeplant. Darüber hinaus sind unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel gemäß § 181 Abs. 1 NKomVG zusätzliche Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen städtischer Gesellschaften in Höhe von rund 95,0 Mio. € vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt:
- Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH: 62,9 Mio. €
- Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH: 10,0 Mio. €
- Nibelungen-Wohnbau GmbH: 7,0 Mio. €
- Braunschweiger Verkehrs-GmbH: 6,5 Mio. €
- Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH: 3,8 Mio. €
- Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH: 2,4 Mio. €
- Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH: 2,0 Mio. €
- Struktur-Förderung Braunschweig GmbH: 0,4 Mio. €
Die unter Ziff. 5.1.1.8 genannten verbesserten Jahresergebnisse 2021 im Ergebnishaushalt haben entsprechenden positiven Einfluss auch auf den Finanzhaushalt. Dies führt zu einer gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 deutlich verbesserten Liquiditätssituation. Dies macht für das Planjahr 2022 eine Absenkung der geplanten Kreditaufnahmen im Haushaltsplanentwurf 2022 von 187,1 Mio. € auf 147,0 Mio. € möglich.
Darüber hinaus wurde die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Kreditermächtigung für Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen der Kernverwaltung in Höhe von rund 67,0 Mio. € lediglich in Höhe von rund 27,0 Mio. € in Anspruch genommen. Die verbleibende Ermächtigung steht noch bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2022 zur Verfügung. Daneben wurde die im Haushaltsplan 2021 veranschlagte Kreditermächtigung der Kernverwaltung in Höhe von rund 90,0 Mio. € nicht in Anspruch genommen. Sie kann noch bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans des Jahres 2023 in Anspruch genommen werden.
Diese noch verbleibenden Ermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 130,0 Mio. € sind in der folgenden Übersicht ebenfalls in voller Höhe als Kreditaufnahme im Jahr 2022 enthalten, auch wenn noch nicht feststeht, inwieweit sie in Anspruch genommen werden.
Durch die in 2020 und 2021 bisher unterbliebenen Kreditaufnahmen sinken die im Haushalt 2022 einzuplanenden Zinsbelastungen für 2022 um 1.071.000 € und die zu leistenden Tilgungszahlungen um 2.833.400 €.
Dagegen führt die verbesserte Liquiditätssituation dazu, dass in 2022 voraussichtlich rd. 380.000 € Verwahrentgelte zu zahlen sein werden. Von diesen Verwahrentgelten sind neben der Kernverwaltung auch die Teilnehmer des städtischen Cashpools betroffen, rd. 75.000 € werden im Rahmen der Weiterberechnung erstattet.
Auch bei den Kreditaufnahmen im Rahmen der Anwendung der sog. Experimentierklausel (Kreditaufnahmen zur Weitergabe an städt. Gesellschaften) kam es zu zeitlichen Verschiebungen. Von der Kreditermächtigung unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel aus dem Haushaltsjahr 2021 wurde ein Betrag von rund 97,2 Mio. € bisher nicht in Anspruch genommen, der ebenfalls in der Übersicht enthalten ist. Die Belastung durch Zinszahlungen an Kreditinstitute sinkt dadurch um 100.700 €, die Zinseinnahmen von den städt. Gesellschaften verringern sich um 183.700 €.
Die zu leistenden Tilgungszahlungen und Rückflüsse von den städt. Gesellschaften sinken jeweils um 202.100 €.
Die umfangreichen Kreditermächtigungen dienen der Liquiditätssicherung für den Fall, dass die eingeplanten Investitionsmaßnahmen umgesetzt werden können und keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dabei stehen die aus Vorjahren übertragenen Ermächtigungen insbesondere für Investitionsmaßnahmen bereit, die ebenfalls aus Vorjahresplanungen nicht verwirklicht wurden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung. Hierbei sind auch die Tilgungsleistungen aus erfolgten und geplanten Kreditaufnahmen gemäß der Experimentierklausel berücksichtigt.
Jahr | mit Experimentierklausel | ohne Experimentierklausel | ||||
Kredit- aufnahmen | ordentliche Tilgung | Stand am 31.12. | Kredit- aufnahmen | ordentliche Tilgung | Stand am 31.12. | |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € |
2020 | 92,6 | 6,0 | 227,6 | 42,6 | 5,4 | 135,1 |
2021 | 0,0 | 8,8 | 218,8 | 0,0 | 6,7 | 128,4 |
2022 | 374,2 | 11,1 | 581,9 | 182,0 | 6,8 | 303,6 |
2023 | 179,5 | 15,7 | 745,7 | 90,0 | 9,5 | 384,1 |
2024 | 139,5 | 20,7 | 864,5 | 139,5 | 12,8 | 510,8 |
2025 | 199,5 | 23,9 | 1.040,1 | 199,5 | 15,9 | 694,4 |
Zu der Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass der beschriebene Umfang der Verschuldung tatsächlich eintritt, wird auch auf die Antwort auf die Fraktionsanfrage A 02 (siehe Anlage 2.1) hingewiesen.
Zudem entwickeln sich die Verbindlichkeiten aus vorhandenen kreditähnlichen Rechtsgeschäften wie folgt rückläufig:
Jahr | Zugang | Abgang | Stand am 31.12. |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € |
2020 | - | 3,5 | 73,4 |
2021 | - | 3,6 | 69,8 |
2022 | - | 3,7 | 66,1 |
2023 | - | 3,8 | 62,2 |
2024 | - | 3,8 | 58,5 |
2025 | - | 3,9 | 54,5 |
Zu den Zinsanpassungen wird auf die Anlage 2.4.2 verwiesen. In den Anlagen 2.5.2.2 (Ansatzveränderungen Finanzhaushalt) und 2.5.2.3 (Ansatzveränderungen Experimentierklausel) sind alle Änderungen zusammengefasst dargestellt.
5.4 Finanzielle Gesamtauswirkungen nach den Beratungen im FPDA
Unter Berücksichtigung der Abstimmungsergebnisse im FPDA am 3. März 2022, des unter Beschlusspunkt 1. genannten Antrages und einzelner Korrekturen, insbesondere der unter Ziffer 5.1.1.1 beschriebenen, verändern sich die Gesamtwerte des Haushaltsplans 2022 wie nachstehend beschrieben (in Klammern Werte des Haushaltsentwurfs 2022).
In den Beträgen zu den Überschussrücklagen und dem gesonderten Passivposten nach § 182 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 NKomVG sind wie unter Ziffer 5.1.1.8 erläutert die vorläufigen Jahresergebnisse 2021 einberechnet.
Damit stellt sich der Haushalt 2022 wie folgt dar:
Ergebnishaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Jahresergebnis | - 52,0 (- 70,4) | - 56,7 (- 67,4) | - 58,8 (- 57,2) | - 53,5 (- 60,2) |
Stand der Überschuss-rücklagen am Jahresende | + 241,9 (+ 241,7) | + 241,9 (+ 174,3) | + 183,1 (+ 117,2) | + 129,6 (+ 62,9) |
Gesonderter Passivposten gem. § 182 Abs. 4 NKomVG | - 52,0 (- 176,7) | - 108,7 (- 176,7) | - 108,7 (- 176,7) | - 102,9 (- 170,8) |
Finanzhaushalt
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres | + 79,2 (- 0,8) | + 53,3 (- 29,5) | + 35,0 (- 51,0) | + 24,1 (- 74,8) |
Im Rahmen der Genehmigung des Haushalts 2021 hat die Kommunalaufsicht verschiedene kritische Anmerkungen gemacht. Im Hinblick auf die gem. § 23 KomHKVO zu gewährleistende dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune wurde neben dem Ziel des Haushaltsausgleichs u. a. auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit so hoch zu gestalten, dass daraus die ordentlichen Tilgungen der aufgenommenen Kredite vollständig getragen werden können.
Die vorstehend beschriebenen Veränderungen wirken sich auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit wie folgt aus:
in Mio. € | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Stand Haushaltsentwurf | - 21,7 | - 15,5 | - 5,1 | - 2,6 |
Stand nach Ansatzveränderungen aus Ziffer 3 | + 1,5 | - 17,3 | - 3,8 | + 4,4 |
Diese Beträge unterschreiten zwar noch immer die ordentlichen Tilgungen. Es lässt sich aber eine deutliche Tendenz zur Verbesserung dokumentieren.
Um in dieser Hinsicht weitere Verbesserungen zu erreichen, ebenso einen Abbau des inzwischen erreichten hohen Standes an Haushaltsresten, ist künftig eine realistischere Haushaltsplanung (u. a. Reduzierung der Soll-/Ist- Differenz) beabsichtigt. Darüber hinaus wird eine strukturelle Verbesserung des Haushalts angestrebt. Auf diese Zielsetzungen soll beginnend mit der Haushaltsplanung 2023/2024 hingearbeitet werden.
7. Sonstige Änderungen
7.1 Änderung von Teilhaushalten, Strategischen Zielen und Produktdarstellungen
Aufgrund von Umorganisationen gibt es gegenüber dem Haushaltsentwurf Anpassungen bei den Teilhaushalten. Hierzu und zu Veränderungen bei den Strategischen Zielen und den Wesentlichen Produkten wird auf die Anlage 2.3 verwiesen.
Die Beschlussempfehlungen des FPDA über die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte und die durch die Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen sowie die im Rahmen der Haushaltslesung zu fassenden endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2022 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat ermittelbar.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen.
Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst in der Endausfertigung des Haushaltsplanes abgebildet werden.
7.2 Zuständigkeitsverlagerungen zwischen Teilhaushalten
Der Ausschuss für Planung und Hochbau hat am 26. Januar 2022 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 / IP 2021 - 2025 um Erläuterungen zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung hinsichtlich der Mittelumsetzungen zwischen dem Teilhaushalt FB 67, dem Teilhaushalt FB 20 und der Sonderrechnung FB 65 gebeten. Aufgrund von Zuständigkeitsverlagerungen vom FB 67 zum FB 65 und umgekehrt sind Mittelumsetzungen vom Teilhaushalt FB 67 in den Teilhaushalt FB 20 (soweit durch den FB 65 bewirtschaftet) und in die Sonderrechnung FB 65 sowie vom Teilhaushalt FB 20 (65) in den Teilhaushalt FB 67 erforderlich. Diese Veränderungen sind in der Anlage 2.4.2 (Ansatzveränderungen der Verwaltung) berücksichtigt.
8. Stellenplan
Im Verwaltungsentwurf vom Oktober 2021 waren zum Stellenplan 2022 rd. 42 Stellenschaffungen und rd. 10 Stellenwegfälle in der Gesamtverwaltung vorgesehen. Zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung am 3. März 2022 wurden von der Verwaltung aufgrund von weiteren erforderlichen Aufgabenveränderungen insgesamt rd. 139 Stellenschaffungen und rd. 17 Stellenwegfälle vorschlagen. Rd. 19 Stellenschaffungen sind durch Fördermittel, Einnahmen oder Sachmittel gegenfinanziert.
Nach der Beratung der Verwaltungsvorlage sowie der Fraktionsanträge zum Stellenplan 2022 und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung sind folgende Anpassungen erfolgt:
- Referat 0500 Sozialreferat:
0,75 Stellenschaffungen zur Erstellung eines Handlungskonzeptes gegen
Altersarmut
0,50 Stellenschaffungen für Beratungsleistungen LSBTI*
- Fachbereich 40 Schule:
0,50 Stellenschaffungen in der Stelle 40.32 Bildungsbüro für den Ausbau der
Schulbildungsberatung
- Fachbereich 50 Soziales und Gesundheit:
1,00 Stellenschaffungen in der Stelle 50.13 Seniorenbüro für die Koordinierung
der Umsetzung der Altenhilfe und Pflegeplanung
- Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie:
1,22 Stellenschaffungen in der Stelle 51.43 Schulkindbetreuung für die Ausweitung
der Mindestbetreuungszeit in der Schulkindbetreuung und in der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) (T 47,5 für die Erstkräfte)
0,91 Stellenschaffungen in der Stelle 51.43 Schulkindbetreuung für die Ausweitung
der Mindestbetreuungszeit in der Schulkindbetreuung und in der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) (T 35,5 für die Zweitkräfte)
- 3,00 Stellenschaffungen in der Stelle 51.44 Jugendsozialarbeit für den Ausbau der Schulsozialarbeit (2,00 Schulsozialarbeiter*innen, 1 Sachgebietsleitung)
- Fachbereich 66 Tiefbau und Verkehr:
Freigabe der 3,75 Stellenschaffungen für den Radverkehr im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 aus der Stellenreserve
Somit enthält der Stellenplan 2022 nun insgesamt rd. 147 Stellenschaffungen in der Gesamtverwaltung.
Die vorgeschlagenen Stellenschaffungen teilen sich wie folgt auf:
Ein erheblicher Stellenzuwachs gegenüber der Mitteilung im Oktober 2021 ist auf die 16,50 Stellenschaffungen aufgrund des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 (IKSK 2.0) zurückzuführen. Der Rat hatte am 5. Oktober 2021 mit seinem Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0 die Verwaltung beauftragt, die weitergehende und abschließende
Erarbeitung des Klimaschutzschutzkonzeptes fortzusetzen (DS 21-16510-01 in der Fassung des Änderungsantrages DS 21-16510-03).
Im ersten Verwaltungsentwurf im Oktober waren dafür bereits für die ersten konzeptionellen Maßnahmen 3,50 Stellen im Fachbereich 68 Umwelt enthalten, so dass insgesamt nun 20,00 Stellenschaffungen für den Klimaschutz vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der zu schaffenden Stellen wurde danach priorisiert, welche Projekte die größte Wirkung bei der CO2-Reduktion haben.
Weitere rd. 13,00 Stellen stehen im kausalen Zusammenhang mit dem Klimaschutz:
1,00 Stelle im FB 65 für Photovoltaik, 9,75 Stellen im FB 66 für Stadtbahnausbau,
Radverkehr und E-Mobilität sowie 2,26 Stellen im FB 68 für Natur-, Gewässer- und
Hochwasserschutz sowie Klimawandelanpassung.
Insgesamt 9,50 Stellen im Fachbereich 20 und Fachbereich 32 sind für die Intensivierung der Parkraumüberwachung erforderlich. Die Stellen sind durch prognostizierte Einnahmen gedeckt (s. a. DS 21-16472).
8,25 Stellen werden für die Aufgaben Unterbringung und Leistungsgewährung für Flüchtlinge im Fachbereich 50 geschaffen, insbesondere zur Deckung des Personalbedarfs in den zusätzlichen Wohnstandorten Nordstadt und Pippelweg.
Rd. 7,00 Stellen betreffen die Planung, die Angebotsverbesserung und die Personalausstattung für den Bereich Kindertagesstätten im Fachbereich 51 sowie weitere 4,00 Stellen die Eingliederungshilfe und 2,50 die Schulsozialarbeit.
7,50 Stellen im Fachbereich 37 sollen für den Bevölkerungsschutz im Hinblick auf die
geänderte allgemeine Sicherheitslage, z. B. Bedrohungen und Flüchtlingsproblematiken durch die weltpolitische Lage, die Auswirkungen des Klimawandels (Hochwasser, Waldbrände, Stromausfälle), Pandemien sowie Ereignissen mit der Freisetzung von atomaren, biologischen und chemischen Stoffen, geschaffen werden.
Den rd. 147 Stellenschaffungen stehen rd. 17 Stellenwegfälle gegenüber. Die Stellenwegfälle sind durch Aufgabenrückgänge sowie die Realisierung von kw-Vermerken begründet und verteilen sich auf verschiedene Bereiche der Verwaltung. Rd. 5,00 Stellenwegfälle erfolgen aufgrund der Realisierung von Haushaltsoptimierungsvorschlägen.
Im Verwaltungsentwurf vom Oktober 2021 wurden für das Jahr 2022 zunächst die rd. 248,04 Mio. € Personalkosten einschließlich Rückstellungen aus der Finanzplanung vorgesehen und in die Haushaltsplanung 2022 übernommen. Eine genaue Kalkulation des Personalaufwandes war zu diesem Zeitpunkt aufgrund der fehlenden Informationen zur nächsten Erhöhung der Beamtenbesoldungen noch nicht möglich.
Die Personalkostenveränderungen sind nunmehr insbesondere auf den für den Besoldungs- und Versorgungsbereich maßgeblichen Tarifabschluss vom 29. November 2021 auf Landesebene, der auf die Beamtinnen und Beamten in Höhe von 2,8 % ab dem 1. Dezember 2022 übertragen wurde, zurückzuführen. Für das Jahr 2021 ist die prognostizierte Erhöhung im Besoldungs- und Versorgungsbereich ausgeblieben.
Im Vergleich zur bisherigen mittelfristigen Planung ergibt sich hierdurch für 2021 zwar eine Ergebnisverbesserung, für 2022 jedoch eine Erhöhung. Da für 2022 bisher eine Steigerung um 2 % berücksichtigt wurde, wirkt sich der nunmehr höhere Abschluss aufwandssteigernd in Höhe von rd. 0,2 Mio. € durch die Erhöhung der Besoldung sowie von rd. 5 Mio. € allein bei den Rückstellungen aus (eine 1 %-ige Erhöhung im Besoldungsbereich führt zu Rückstellungen in Höhe von rd. 6 Mio. €).
Im Ergebnis wird für das Jahr 2022 ein Personalaufwand in Höhe von rd. 254,54 Mio. € kalkuliert, der sowohl die vorgenannten Besoldungserhöhungen (inkl. Sonderzahlungen), die Steigerungen im Tarifbereich für die Beschäftigten der Kommunen sowie die Stellenplanveränderungen berücksichtigt.
Durch die Stellenschaffungen aufgrund von Fraktionsanträgen kommen für das Jahr 2022 weitere 182.300 € beim Personalaufwand dazu.
Die Stellenplanveränderungen in den einzelnen Organisationseinheiten sowie der förmliche Stellenplan sind als Anlage 5 beigefügt.
9. Sonderrechnung Abfallwirtschaft
Ein erhöhter Zeitbedarf bei der Vorbereitung und für die Ausschreibung des
4. Bauabschnittes der Deponierekultivierung führt dazu, dass ein großer Anteil der für 2022 und der vollständige für 2023 eingeplante Auszahlungsbetrag sich jeweils um ein Jahr auf die Jahre 2023 und 2024 verschieben werden. In Folge dieser Verschiebungen stehen der Sonderrechnung mehr als bisher vorgesehene liquide Mittel für konzerninterne Liquiditätsausleihungen zur Verfügung, die im Haushaltsplan der Sonderrechnung sowohl als Auszahlungsermächtigung als auch als Rückzahlungsbeträge zu berücksichtigen sind. Durch die Ausleihungen können bei den entsprechenden städtischen Gesellschaften Kreditzinsaufwand und bei der Sonderrechnung Abfallwirtschaft Aufwand für Verwahrentgelte eingespart werden.
Die Änderungen sind in der Anlage 6 dargestellt.
10. Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement
In der Anlage 2.4.2 - Ansatzveränderungen der Verwaltung - sind u. a. Mehraufwendungen für Erstattungen der Kernverwaltung an die Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für Mieten und Nebenkosten enthalten. Im Gegenzug entstehen bei der Sonderrechnung entsprechende Mehrerträge. Die Ansatzveränderungen der Sonderrechnung sind in der Sitzung des APH am 26. Januar 2022 angenommen worden. In der Sitzung des FPDA am 3. März 2022 waren sie allerdings nicht Beratungsgegenstand. Die Änderungen sind als Anlage 7 beigefügt und bedürfen noch der Abstimmung im Rahmen der Gesamtabstimmung über diese Beschlussvorlage.
11. Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG, für das ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt werden kann. Gemäß § 6 der am gleichen Tage vom Rat beschlossenen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des Pensionsfonds ist für jedes Jahr ein Haushaltsplan aufzustellen.
In diesem Fall ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG für das Sondervermögen
„Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ der Haushaltsplan anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Bei diesem handelt es sich lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens.
Den Gremien liegt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung zur Errichtung und Verwaltung des "Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ (DS 21-17535) vor. Hiermit wird vorgeschlagen, die Zuführungen zum Sondervermögen ab dem Jahr 2022 vollständig einzustellen. Dies gilt auch für empfangene Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag. Da sich aktuell und auch auf absehbare Zeit auf dem Kapitalmarkt keine Guthabenzinsen erzielen lassen, wurde die Netto-Zuführung an das Sondervermögen bereits ab dem Jahr 2020 vorerst ausgesetzt. Im Haushalt abgebildet waren lediglich 0,8 Mio. € für Zuführung und Entnahme von Abfindungsleistungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag bei Dienstherrenwechseln von Beamtinnen und Beamten. Nunmehr steigt gleichzeitig die Inflationsrate an und seit dem Jahr 2021 werden von Seiten der Bank Verwahrentgelte erhoben, so dass derzeit ein schleichender Werteverzehr des Kapitalvermögens zu verzeichnen ist.
Aus diesem Grund sollen für zu leistende Abfindungszahlungen bei Dienstherrenwechseln sowie zur Kompensation der dauerhaft steigenden Versorgungsaufwendungen bis auf Weiteres jährlich pauschal 2,5 Mio. € aus dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt werden. Zu Einzelheiten wird auf die Vorlage DS 21-17535 verwiesen.
Die sich hieraus ergebenden Änderungen gegenüber dem in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2022 dargestellten Haushaltsplan 2022 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sind in dem als Anlage 8 beigefügten Haushaltsplan enthalten. Darüber hinaus wurden ein Betrag in Höhe von 25 Mio. € für konzerninterne Darlehensvergaben sowie daraus resultierende höhere Zinserträge und Tilgungsrückflüsse veranschlagt.
Die sich hieraus im städtischen Haushalt ergebenden Auswirkungen sind bei den Ansatzveränderungen der Verwaltung berücksichtigt (siehe Anlage 2.5.2)
12. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der Beteiligungsbericht 2022 für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 9 beigefügt.
Anlagen
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