Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18303
Grunddaten
- Betreff:
-
Strategisches Rahmenkonzept für die Braunschweiger Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
28.03.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.03.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Hintergrund:
Voraussetzung für die Teilnahme am „Resiliente Innenstädte“-Programm (DS 22-18303) ist eine Innenstadtstrategie, die im Zuge eines Budgetreservierungsverfahrens (analog zum Programm „Perspektive Innenstadt!“) bis zum 21. April 2022 beim Land eingereicht werden muss.
Im Dezember 2021 berichtete die Verwaltung im Rahmen der Vorbereitungen für das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ (DS 21-17115) bereits zum Vorhaben, die geforderte Innenstadtstrategie erarbeiten zu lassen. Nachfolgend sind die relevanten Inhalte zur Strategie sowie zum dazugehörigen Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“ zusammengefasst.
Vorgaben des Fördermittelgebers zur Innenstadtstrategie
Für die Vergleichbarkeit der Innenstadtstrategien hat der Fördermittelgeber Aufbau, Umfang und erwartete Inhalte des Strategiepapiers vorgegeben. Diese wurden auf der Internetseite des MB veröffentlicht und umfassen bspw. folgende Vorgaben.
Die unter Punkt „Aufbau des Konzepts und Inhalte“ beschriebenen Kapitel sind zwingend zu berücksichtigen und in ihrem Umfang begrenzt (die maximalen Seitenzahlen sind vorgeschrieben). Es muss erläutert werden, in welcher Form die Innenstadt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist und welche Handlungsansätze zur Bewältigung dieser Auswirkungen verfolgt werden sollen.
Es muss beschrieben werden, mit welcher Organisationsstruktur die Innenstadtstrategie umgesetzt werden soll: Hierfür ist ein Steuerungsgremium einzurichten, das den Umsetzungsprozess begleitet und über die Projekte, für die eine Förderung aus dem Programm „Resiliente Innenstädte“ beantragt werden soll, entscheidet. Für diesen Entscheidungsprozess wurde vom Fördermittelgeber eine umfangreiche Bewertungsmatrix zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen zu den Strategieanforderungen werden auf der Internetseite des MB zur Verfügung gestellt.
Umsetzung und Beteiligung
Mit der Erstellung des schriftlichen Rahmenkonzepts wurde die CIMA Beratung und Management GmbH beauftragt. Insgesamt standen lediglich 4,5 Monate als Bearbeitungszeit inkl. Weihnachten und Jahreswechsel sowie dem Vorlauf für die Gremienbefassung zur Verfügung. Dennoch ist es gelungen, eine relativ breite und ausgewogene Beteiligung zu erreichen. Weitere Beteiligungsschritte sind im Rahmend er Fachkonzepte erfolgt und für die Umsetzung von Projekten und Maßnahmen vorgesehen.
Die im Rahmen des Innenstadtdialogs eingerichtete AG Innenstadt diente als Steuerungsgremium. Über die Online-Beteiligungsplattform Wikimap konnten Bürger:innen sechs Wochen lang über eine interaktive Karte Ideen zur Innenstadtentwicklung beisteuern. Es wurden zudem Experteninterviews durchgeführt und ein Stakeholder-Workshop mit rund 30 Teilnehmenden veranstaltet, bei dem insbesondere auf die vorgeschriebene Einbindung der Sozialpartner geachtet wurde. Über das öffentliche Dialogforum Innenstadt am 14.03.2022 wird eine weitere Einbindung der Innenstadtakteure und eine Information der Öffentlichkeit via Live-Stream sichergestellt.
Zudem flossen in die Erarbeitung des Konzeptes die im ISEK unter breiter Beteiligung erarbeiteten Strategien und Maßnahmen ein, ebenso wurden Erkenntnisse aus aktuell vorliegende oder in der Erarbeitung befindlichen Konzepten wie etwa dem Mobilitätsentwicklungsplan, dem Kulturentwicklungsplan und dem Inklusionskonzept als maßgebliche Grundlagen berücksichtigt.
Aufbau des Konzepts und Inhalte
Gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers umfasst die Strategie folgende Inhalte:
- Beschreibung des Programmraums (Innenstadt) inkl. Pandemieauswirkungen,
- Erläuterung der ermittelten Handlungsbedarfe,
- Ableitung eines Handlungskonzepts mit Leitlinien zur Innenstadtentwicklung sowie Handlungsansätzen,
- Betrachtung von Querschnittszielen (wie Inklusion, Nachhaltigkeit, Gleichstellung usw.) und
- Erläuterung des Beteiligungsprozesses während der Strategieerstellung sowie der geplanten Organisationsstruktur bei der Strategieumsetzung.
- Zum Schluss sind drei Leitprojekte skizziert, die zur Zielerreichung bei der Strategieumsetzung beitragen sollen. Diese sind jedoch nicht fix und können im späteren Verlauf des Förderprogramms angepasst oder ersetzt werden.
Hinweise zu den formulierten Leitprojekten
Ab Seite 33 ff. sind drei erste Leitprojekte für die Innenstadt skizziert. Diese müssen gemäß Vorgaben des Fördermittelgebers dazu geeignet sein, die in der Strategie formulierten Herausforderungen und Empfehlungen umzusetzen.
Mit der Auswahl der aufgenommenen Projekte verfolgte die Verwaltung das Ziel, auf der einen Seite die Vorgaben umsetzen und auf der anderen Seite alle drei Handlungsfelder (soziale, ökologische und ökonomische Aspekte der Innenstadtentwicklung) zu adressieren. Der Pocketpark Kannengießerstraße ist dabei in der Konzeption bzw. Entwicklung bisher am weitesten fortgeschritten, da das Vorhaben bereits im Pocketpark-Konzept berücksichtigt wurde. Die beiden anderen Projekte beruhen auf Ergebnissen des Innenstadtdialogs sowie den Vorarbeiten aus dem Programm „Perspektive Innenstadt!“ und greifen dabei auch Inhalte des ersten Richtlinienentwurfs zum Programm „Resiliente Innenstädte“ auf. Sie sind dabei in ihrer Ausgestaltung noch nicht als final anzusehen und werden im Zuge der weiteren Ausarbeitung und schließlich im Dialog mit dem Fördermittelgeber noch Anpassungen erfahren.
Die Aufnahme der Leitprojekte in der Innenstadtstrategie ersetzt dabei keinen Förderantrag. Da für die Projektanträge voraussichtlich wieder separate Gremienbeschlüsse erforderlich sein werden, werden diese nach einer Konkretisierungsphase den politischen Gremien bzw. dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Weiterhin ist anzumerken, dass die Leitprojekte auch gänzlich ersetzt werden können, sollte ihre Förderfähigkeit mit Blick auf die noch nicht in finaler Fassung vorliegende Richtlinie nur eingeschränkt gegeben sein oder sich aufgrund anderer Umstände nicht sinnvoll oder wirtschaftlich realisieren lassen.
Die Verwaltung entwickelt zudem weitere Projekte, die im Förderprogramm realisiert werden sollen. Hierzu könnte zum Beispiel auch die Einrichtung eines Fahrradparkhauses in der Innenstadt oder die Umsetzung von Konzepten, die im vorausgehenden Programm „Perspektive Innenstadt“ erarbeitet werden sollen, gehören (DS 21-17115).
Weiteres Vorgehen / Zeitplan
Bei Umsetzung der Strategie (im Falle einer Aufnahme in das Förderprogramm) wird vom Fördermittelgeber eine begleitende Governance-Struktur (Definition von klaren Rollen und Verantwortlichkeiten) erwartet. Ein hierfür einzurichtendes Steuerungsgremium berät bei der Umsetzung und entscheidet mit, welche Projekte für eine Förderung angemeldet werden sollen. Auch das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig soll hier einbezogen werden.
Die bereits etablierte AG Innenstadt soll daher künftig die Funktion des Steuerungsgremiums übernehmen und wird um weitere relevante Stakeholder, insbesondere die Sozial- sowie Kulturpartner:innen, erweitert werden.
Zwischen der Ratssitzung und dem Einreichen der Strategie am 21. April 2022 werden absehbar noch letzte, vor allem redaktionelle Anpassungen vorgenommen werden. Auch etwaige Anregungen aus dem Rat oder dem Dialogforum Innenstadt können unter Beachtung des Maximalumfangs des Papiers noch berücksichtigt werden. Aufgrund der beschriebenen knappen Zeitvorgaben ist eine Befassung der Fachausschüsse nicht möglich.
Die Innenstadt ist ein Ort für Menschen. Sie gestaltet das Leben vor Ort. Durch die Corona-Pandemie hat sich vieles geändert und auch weiterhin befindet sich die Innenstadtentwicklung in einem äußerst dynamischen Entwicklungsprozess. Eine Innenstadtstrategie muss daher fortwährend an die Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Verwaltung wird folglich die Stadtgesellschaft und natürlich vor allem die politischen Gremien, in das weitere Vorgehen weiterhin einbinden.
Bis Juli sollen dann durch eine Jury die eingereichten Bewerbungen bewertet werden. Ebenfalls im Juli wird schließlich die Entscheidung, welche Kommunen in das Förderprogramm aufgenommen werden, erwartet.
Fazit und Abschlussbemerkung
Wie beschrieben unterliegt das Rahmenkonzept einer dynamischen Innenstadtentwicklung und wird dementsprechend im Zuge der Umsetzung an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst, um eine möglichst zielgenaue und proaktive Innenstadtförderung zu erreichen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Strategischen Rahmenkonzepts und damit die Entwicklung sowie Realisierung zusätzlicher innenstadtstärkender Projekte und Maßnahmen maßgeblich von der Aufnahme in das Förderprogramm und den hierfür zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen abhängen wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
