Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18302-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt beschließt die Bewerbung zur Aufnahme der Stadt Braunschweig in das niedersächsische Programm „Resiliente Innenstädte“.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte im Budgetreservierungsverfahren zu unternehmen und im Falle einer Aufnahme die Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel über den Programmzeitraum bis 2027 einzuplanen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Stadtbezirksrat 130 - Mitte war in der bisherigen Gremienfolge aufgrund der zeitlichen Knappheit (Frist zur Förderantragsstellung) noch nicht berücksichtigt worden. Dies holt die Verwaltung hiermit nach.

Hintergrund:
 

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale

Entwicklung (MB) hat für dieses Jahr ein zweites Innenstadtförderprogramm angekündigt.

r die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren für das sogenannte „Resiliente Innenstädte“-

Programm sind im ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweigs neben der Stadt Braunschweig fünf weitere Kommunen als Oberzentren teilnahmeberechtigt. Es sollen bis zu drei

Städte gefördert werden.
 

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Innenstadtstrategie, die im Zuge eines Budgetreservierungsverfahrens (analog zum Programm „Perspektive Innenstadt!“) bis zum 21. April

2022 beim Land eingereicht werden muss. Diese wird dem Rat separat (DS 22-18303-01) zum Beschluss vorgelegt.
 

Informationen zum Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“

 

Wie beschrieben handelt es sich um ein Wettbewerbsverfahren. Eine Jury wird die bis zum

21. April 2022 eingereichten Innenstadtstrategien bewerten und im Juli dieses Jahres bekannt geben, welche Kommunen in das Förderprogramm aufgenommen werden.
 

Bei der Förderung handelt es sich um Mittel aus dem europäischen EFRE-Fonds. Im Falle

einer Aufnahme Braunschweigs in das Programm stehen bis zu 4,2 Mio. Euro Fördermittel

im Zeitraum 2022 bis 2027 zur Verfügung.


Die Förderrichtlinie befindet sich noch in der Endabstimmung und liegt bisher nur im Entwurf

vor. Es ist daher noch nicht valide absehbar, was wie im Detail förderfähig ist und welche

Projekte mit Blick auf weitere etwaige rechtliche Auflagen (Vergaberecht, Beihilferecht usw.)

tatsächlich gerdert werden. Die Entscheidungshoheit liegt hier wie üblich beim Fördermittelgeber. Die Förderquote beträgt 40%. Sollten die gesamten 4,2 Mio. Euro Förderung genutzt werden, würde der städtische Eigenanteil 6,3 Mio. Euro betragen das Projektvolumen

beläuft sich damit auf insgesamt 10,5 Mio. Euro.
 

Im Falle eines zustimmenden Ratsbeschlusses zur Bewerbung um Fördermittel beabsichtigt

die Verwaltung, die Kofinanzierung des ersten Projektjahres im Haushalt 2023 einzuplanen.

Die Kofinanzierung des Programms wird sich projektbezogen auf die Haushaltsjahre 2023

bis 2027 verteilen.
 

Weitere Informationen zum Programm wurden auf der Internetseite des MB zur Verfügung

gestellt: www.mb.niedersachsen.de.

Fazit und Abschlussbemerkung
 

Aus Sicht der Verwaltung bietet das Programm trotz des Förderanteils von nur 40% und eines absehbar hohen Aufwands für Dokumentationspflichten und Administration (Beteiligungsstruktur mit Steuerungsgruppe) die Chance, die Innenstadtentwicklung durch weitere

Maßnahmen positiv zu begleiten. Auch besteht die Möglichkeit, die mit Förderung aus dem

Perspektive Innenstadt!“-Programm erarbeiteten Konzeptionen im „Resiliente Innenstädte“-

Programm umzusetzen.
 

Im Falle der Aufnahme in das Programm wird die Verwaltung die politischen Gremien in den

weiteren Prozess einbinden und regelmäßig informieren.


Darüber hinaus geht die Verwaltung davon aus, dass analog zum Programm „Perspektive

Innenstadt!“r jedes Förderprojekt auch wieder ein Ratsbeschluss notwendig sein wird.


Aufgrund der Tatsache, dass sich die Förderrichtlinie noch im Entwurf befindet, der Fördermittelgeber aber dennoch recht kurze Fristen gesetzt hat, dient der Ratsbeschluss dazu, im

ersten Schritt die formalen Antragsvoraussetzungen zur Teilnahme am Förderprogramm zu

schaffen. Es erfolgt mit diesem Beschluss noch keine Festlegung für bestimmte Projekte und

deren finanziellen Umfang. Dies wird im weiteren Verfahren erfolgen.

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