Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18287

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Vermeidung von außerordentlichen Schäden an der Straße bedingt durch den baulichen Zustand wird die Verwaltung im Abschnitt zwischen Leiferdestraße und der Zufahrt zur Stadtbahnwendeschleife die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränken und ergänzend das Zusatzzeichen „Straßenschäden“ installieren.

 

Hintergrund:

Die Leipziger Straße am südlichen Ortsende Stöckheims weist Schäden im Bereich der Fahrbahndeckschicht auf. Aufgrund starker Rissbildung kommt es zu Ausbrüchen in der Fahrbahndeckschicht. Es sind in kurzen Intervallen kleinteilige Reparaturen notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.  

 

Eine großflächige Sanierung der Fahrbahndecke wird vorbereitet, ist aber abhängig vom baulichen Zustand der Gleisanlage, der aktuell geprüft wird, und daher erst für 2024 eingeplant. Nach erfolgter Deckensanierung wird diese Geschwindigkeitsbeschränkung wieder zurückgenommen.

 

 

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