Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17725-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Randstreifen zwischen Fahrbahn und Fuß-Radweg muss zwischen der Straße „Grabenhorst" und dem Ortsausgang Richtung Bechtsbüttel dauerhaft in einen sicheren Zustand versetzt werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Analog zum südlichen Fahrbahnrand wird die Verwaltung an der Nordseite der Bechtsbütteler Straße, zwischen Grabenhorst und Ortsausgang, auf dem Schotterstreifen Leitpfosten setzen.
 

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