Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17710-01
Grunddaten
- Betreff:
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Einsatz einer Fahrradflunder in Riddagshausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 26. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat beantragt die Prüfung, ob eine Fahrradflunder in der zweiten Jahreshälfte 2022 im Naherholungsgebiet Riddagshausen eingesetzt werden kann.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Zum Einsatz der Fahrradflunder verweist die Verwaltung auch auf die Drucksache „21-17450 Beschaffung und Einsatz einer „Fahrradflunder“ im Stadtgebiet.“
Es ist bereits angedacht, die Fahrradflunder im September 2022 im Naherholungsgebiet Riddagshausen aufzustellen. Ein früherer Zeitpunkt ist nicht möglich. Der genaue Standort wird kurz vor dem Einsatz festgelegt.
