Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17710-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 26. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat beantragt die Prüfung, ob eine Fahrradflunder in der zweiten Jahreshälfte 2022 im Naherholungsgebiet Riddagshausen eingesetzt werden kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Zum Einsatz der Fahrradflunder verweist die Verwaltung auch auf die Drucksache „21-17450 Beschaffung und Einsatz einer „Fahrradflunder“ im Stadtgebiet.“

 

Es ist bereits angedacht, die Fahrradflunder im September 2022 im Naherholungsgebiet Riddagshausen aufzustellen. Ein früherer Zeitpunkt ist nicht möglich. Der genaue Standort wird kurz vor dem Einsatz festgelegt.
 

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