Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17671-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.)

Die beschriebene Fläche ist keine städtische Liegenschaft. Das Haltverbot wurde vom Eigentümer zur Erhaltung der Durchfahrtsbreite von landwirtschaftliche Maschinen veranlasst.

 

Zu 2.)

Für die Besucher des Naherholungsgebietes Südsee stehen Parkmöglichkeiten im Bereich des Seglerheims zur Verfügung. Des Weiteren stehen an der Leipziger Straße Parkstreifen zur Verfügung. Auch am Zoo befindet sich eine öffentliche Parkfläche. Es ist keine Schaffung zusätzlicher Parkflächen geplant.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gerade in der Freizeit sich die konsequente Nutzung des Fahrrades und des ÖPNV anbietet. Das Naherholungsgebiet um den Südsee ist sowohl über die Haltestellen an der Leipziger Straße als auch in ningen an der westlichen Seite des Südsees, sehr gut durch den ÖPNV erschlossen.

 

 

 

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