Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15841-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 17.06.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Es wird beantragt, auf der Romintenstraße ein Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen, um die Geschwindigkeit der dort fahrenden Autos zu messen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat zunächst die Örtlichkeiten näher für einen Einsatz der Geräte untersucht und die Geräte nacheinander eingeplant. Zuerst wurde eine verdeckte Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in Höhe der Einmündung Treuburgweg in der Zeit vom 09.12.2021 bis 17.12.2021 durchgeführt. Anschließend wurde in der Zeit vom 10.01.2022 bis 24.01.2022 eine Geschwindigkeitsmesstafel für eine Fahrtrichtung zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer montiert.

 

Es liegen folgende Messergebnisse vor:

 

Messstelle

Romintenstraße i. H. Treuburgweg

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

09.12.2021

bis

17.12.2021

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Trakehnenstraße

Leipziger Str.

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

568

82

737

81

1.305

81

31 bis 40

 

124

18

171

19

295

19

41 bis 50

 

1

0

4

0

5

0

51 bis 60

 

0

0

0

0

0

0

61 bis 70

 

0

0

0

0

0

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

693

100

912

100

1.605

100

 


 

Messstelle

Romintenstraße 6

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

10.01.2022 - 24.01.2022

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec Nr.   2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Trakehnenstraße

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 30

5.124

71

71,1963318

 

 

 

31 - 40

2.000

28

27,7893567

 

 

 

41 - 50

70

1

0,97262748

 

 

 

51 - 60

3

0

0,04168404

 

 

 

> 60

0

0

0

 

 

 

 

 

7.197

100

100

 

 

 

 

Die Verkehrsmengen variieren zwischen beiden Geschwindigkeitsprofilen. Diese sind mitunter auf die unterschiedlichen Standorte und Zeiträume zurückzuführen. Zudem sind die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten für den Einsatz der Geräte z. B. an Straßenlaternen und an Verkehrszeichen durch die vorhandenen Parkflächen nur sehr eingeschränkt geeignet. Daher wurden unterschiedliche Standorte für beide Messungen ausgewählt.

 

Insgesamt ist bei allen Messergebnissen festzustellen, dass der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren ist. Höhere Geschwindigkeiten wurden meist bis zu 10 km/h schneller gefahren.

 

Gelegentlich führt die Verwaltung auch in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen mobile Kontrollen mit den Messfahrzeugen durch. In 2021 wurden bei zwei Kontrollen  insgesamt 25 Fahrzeuge gemessen und 4 Verstöße zur Ahndung angezeigt. Bisher gab es in 2022 eine Kontrolle mit einem Verstoß zur Anzeige. Die Kontrollen werden auch künftig dort von der Verwaltung fortgesetzt.


 

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