Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18384
Grunddaten
- Betreff:
-
Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach §4 BauGB sind "die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" bei bestimmten Planungsvorhaben zu beteiligen und können Stellungnahmen abgeben, soweit ihre jeweiligen Aufgabenbereiche von den Planungen betroffen sind. In Niedersachsen werden die Bestimmungen des BauGB in den Verwaltungsvorschriften zum Baugesetzbuch (VV-BauGB) näher erläutert. Hier findet sich als Anlage u.a. ein Verzeichnis der Träger öffentlicher Belange für jeweils verschiedene Planungsbereiche.
Daneben gibt es zahlreiche Institutionen und Verbände, denen im Rahmen von Planungsverfahren ebenfalls der Status eines Trägers öffentlicher Belange zuerkannt wird und die somit ebenfalls um Stellungnahmen gebeten werden. Dazu gehören z.B. die Umweltverbände. Bei einigen Planungsverfahren hatten bzw. haben auch jetzt schon die Mobilitätsverbände die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen an Planungsverfahren zu beteiligen.
Aus Sicht der Grünen Ratsfraktion kann die Einbeziehung von Personen, Vereinen und Verbänden als Träger öffentlicher Belange einen durchaus wichtigen und konstruktiven Beitrag zur Bürger*innenbeteiligung leisten. Planungsverfahren können dabei aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven betrachtet werden und daraus können sich Hinweise und Lösungsansätze ergeben, die die weiteren Planungen durchaus befruchten können.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Vereine oder Verbände werden über die gesetzlichen Regelungen hinaus aktuell regelmäßig als Träger öffentlicher Belange in Planungsverfahren um Stellungnahmen gebeten?
2. Inwieweit ist es möglich, weitere Vereine oder Verbände den gesetzlich festgelegten Trägern öffentlicher Belange quasi gleichzustellen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen zu Planungsverfahren abzugeben?
3. Gibt es hierbei spezifische Regelungen für den Verkehrsbereich oder spezielle Anforderungen an Vereine und Verbände in diesem Bereich?
