Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18286-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Dem nach der Sitzung des FPDA am 03.03.2022 eingegangenen Antrag FWI 113 wird zugestimmt.

 

2. Die Haushaltssatzung 2022 (Anlage 1 der Hauptvorlage) mit

 

a) dem Haushaltsplan 2022 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2021 - 2025

 

b) den Haushaltsplänen 2022 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogrammen 2021 - 2025 für

 

- die Sonderrechnung Fachbereich 65 - Hochbau und Gebäudemanagement in der als Anlage 7 der Hauptvorlage beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung

 

- die Sonderrechnung Stadtentwässerung und

- die Sonderrechnung Abfallwirtschaft

 

c) dem Haushaltsplan 2022 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig" in der als Anlage 8 der Hauptvorlage beigefügten gegenüber dem Haushaltsentwurf 2022 veränderten Fassung

 

wird entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung, der unter Textziffer 5.1.1.1 der Begründung der Hauptvorlage beschriebenen Korrektur sowie den während der Sitzung des Verwaltungsausschusses gefassten Empfehlungen zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.

 

3. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung und den während der Sitzung gefassten Empfehlungen des Verwaltungsausschusses zusammen mit den während der Haushaltslesung angenommenen Anträgen beschlossen.
 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen in der Endausfertigung des Haushaltsplanes 2022 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen."

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Die CDU-Ratsfraktion hat am 18. März 2022 einen Antrag zum Haushalt 2022  Einstieg in die Rückkehr zur soliden Haushaltsführung  eingereicht. Er wurde mit der Nr. FU 114 versehen und ist in der Anlage 0 enthalten.

 

Es wird gebeten, die Abstimmung auf Grundlage der Anlage 0 vorzunehmen.

 

Der Antrag wurde als finanzunwirksam deklariert. Im Falle seiner Annahme würden sich aber finanzielle Auswirkungen wie folgt ergeben können:

 

Ziffer 1  Aussetzen der Dynamisierung der Zuwendungen: Es entstünden Minderaufwendungen (ohne Zinseszinseffekt) in Höhe von

 

 

2. Zur Textziffer 5.3 Finanzhaushalt Finanzierungstigkeit der Hauptvorlage ist eine redaktionelle Anpassung der Übersicht zu den Kreditaufnahmen bzw. zu den Tilgungsbeträgen erforderlich. Die Darstellung der Tilgungsbeträge im Tabellenteil „mit Experimentierklausel“ in den Jahren 2022 bis 2025 bzw. im Tabellenteil „ohne Experimentierklausel“ im Jahr 2023 wurden geringfügig an die tatsächlich vorgesehenen Einplanungen angepasst. Dadurch verändern sich die jeweiligen Restschuldbestände. Die geänderten Werte sind grau hinterlegt. Veränderungen an den in der Hauptvorlage in Ziffer 5.4 mitgeteilten Entwicklung des Bestands an Zahlungsmitteln im Finanzhaushalt ergeben sich hierdurch nicht.

 

Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und die entsprechend aktualisierte ordentliche Tilgung.

 

 

Jahr

mit Experimentierklausel

ohne Experimentierklausel

Kredit- aufnahmen

ordentliche Tilgung

Stand am 31.12.

Kredit- aufnahmen

ordentliche Tilgung

Stand am 31.12.

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

2020

92,6

6,0

227,6

42,6

5,4

135,1

2021

0,0

8,8

218,8

0,0

6,7

128,4

2022

374,2

10,8

582,2

182,0

6,8

303,6

2023

179,5

15,4

746,3

90,0

9,4

384,2

2024

139,5

20,6

865,2

139,5

12,8

510,9

2025

199,5

23,7

1.041,0

199,5

15,9

694,5

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise