Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18406

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den Projektförderanträgen wird entsprechend den in Anlage 2 aufgeführten Einzelabstimmungsergebnissen zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über

5.000 EUR ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft gegeben. Die Anlagen enthalten Übersichten über diese Anträge einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung.

 

Die Anlage 1 enthält die Übersicht über die Projektfördermittel für 2022. In der Anlage 2 sind die Anträge über 5.000 EUR einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung aufgeführt. In Anlage 3 sind die Kosten- und Finanzierungspläne dargestellt.

 

Vor dem Hintergrund der während der Corona-Pandemie allgemein unsicheren Lage wird im Hinblick auf die Projektzeiträume weiterhin eine flexible Handhabung praktiziert. Corona-

bedingte zeitliche Projektverschiebungen werden - wie auch schon im Jahr 2021 - ermöglicht. Hierbei wird sichergestellt, dass Mittel nur dann ausgezahlt werden, wenn ein Projekt tatsächlich durchgeführt wird.
 

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Anlagen

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