Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16315-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 23.06.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, die neu beschafften Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung im 30 km/h-Bereich der Glogaustraße einzusetzen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung setzt in der Glogaustraße die nach dem städtischen Geschwindigkeitsüberwachungskonzept zur Verfügung stehende Messtechnik wie z. B. Seitenstrahlradargeräte, Geschwindigkeitsmesstafeln und Messwagen jeweils unter Berücksichtigung der messtechnischen Voraussetzungen ein.

 

Der Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel wird von der Verwaltung regelmäßig in Höhe des Spielplatzes eingeplant und installiert, um die Verkehrsteilnehmer auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu sensibilisieren; zuletzt in der Zeit vom 10.01.2022 bis 24.01.2022 für beide Fahrtrichtungen.

 

Wegen eines technischen Defekts des Speichermediums liegen nur für die Fahrtrichtung Leipziger Straße Messergebnisse vor. Danach fuhren 26 % der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig. Bei einem weit überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer (58 %) wurden Übertretungen von bis zu 10 km/h erfasst, 16 % fuhren noch schneller. Durch die Visualisierung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit haben fast 90 % der Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit reduziert, sodass eine Sensibilisierung tatsächlich auch eingetreten ist. Auch im Vergleich zum letzten Einsatz in 2021 haben sich die Messergebnisse für diese Fahrtrichtung verbessert.

 

Bei den turnusmäßigen Kontrollen mit dem Messwagen werden regelmäßig Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt und zur Ahndung angezeigt; zuletzt waren es am 25.01.2022 in Fahrtrichtung Leipziger Straße insgesamt 11 Verstöße (7,59 %) bei 145 gemessenen Fahrzeugen.

 

Die Verwaltung wird diese Maßnahmen auch künftig fortsetzen und in Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen ggf. intensivieren.

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