Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18411
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslobung für Freiraumwettbewerb Hagenmarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0120 Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung; 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
|
Anhörung
|
|
|
|
26.04.2022
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Planung und Hochbau
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.05.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 11.05.2021 bezüglich des erweiterten Brunnenumfeldes am Hagenmarkt einen Neustart der Planungsüberlegungen beschlossen (20-14454-09). Neben einer umfassenden repräsentativen Bürgerbefragung wurde ein sich anschließendes Wettbewerbsverfahren verbindlich beschlossen. Dieser soll als Freiraumwettbewerb - als beschränkter (d. h. nicht offener) Realisierungswettbewerb -durchgeführt werden.
Für diesen Wettbewerb soll der beigefügte Auslobungstext als Grundlage dienen, der hiermit wie in dem Beschluss 20-14454-09 gefordert, dem Stadtbezirksrat Mitte und dem Ausschuss für Planung und Hochbau zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Wettbewerb soll als sog. nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden fünf Büros von der Stadt als Ausloberin gesetzt (s. Seite 6 der Auslobung). Zehn weitere Büros können sich bewerben, damit können maximal 15 Büros teilnehmen. Eine Jury, die sich aus Fachpreisrichter*innen (Freiraumplaner*innen, Stadtplaner*innen, Fachingenieur*innen…) und aus Sachpreisrichter*innen (zumeist Vertreter*innen aus der Politik…) zusammensetzt (s. Seite 10 der Auslobung), wird über die Rangfolge der Entwürfe entscheiden. Gemäß den vorgegebenen Richtlinien müssen mehr Fachpreisrichter*innen bestimmt werden als Sachpreisrichter*innen. Neben diesen stimmberechtigten Jurymitgliedern gibt es zusätzlich die Möglichkeit Sachverständige zu benennen, die während der Jurysitzung sich zu Wort melden bzw. gefragt werden können. Diese Möglichkeit hat die Verwaltung genutzt, die Sachverständigen werden auf Seite 11 der Auslobung benannt. Die Jury setzt sich damit aus insgesamt 16 Personen zusammen (9 stimmberechtigte Teilnehmer*innen + 1 Vertretung + 6 Sachverständige). Um einen reibungslosen Ablauf und eine überschaubare Diskussion zu gewährleisten, ist eine weitere Ausweitung des Personenkreises der Jury nach Auffassung der Verwaltung nicht sinnvoll.
Die Verwaltung beabsichtigt unmittelbar vor der Jurysitzung – vorzugsweise am Vorabend – eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen, um interessierten Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, die Entwürfe vor einer Entscheidung der Jury zu sehen und zu kommentieren. Die Jurymitglieder sollten nach Möglichkeit an dieser Veranstaltung selbst teilnehmen, werden aber in jedem Fall ein Feedback der Bürger*innen vor der Sitzung zur Kenntnis bekommen und können es dann in ihre eigene Bewertung einfließen lassen.
Im Anschluss an die Jurysitzung ist vorgesehen, den siegreichen Wettbewerbsentwurf den politischen Gremien als Grundlage für eine weitergehende Ausführungsplanung und Umsetzung zu empfehlen und zum Grundsatzbeschluss vorzulegen. Ein Gremienlauf hierfür ist bei der jetzigen Terminschiene des Wettbewerbs (s. Seite 4 der Auslobung) im November 2022 möglich.
Der Verwaltung ist es wichtig, die Ergebnisse der repräsentativen Bürger*innenbefragung in den Auslobungsunterlagen umfassend darzustellen. Deswegen wird der ausführliche Abschlussbericht (s. DS 22-17550) in Gänze der Auslobung beigefügt. In den Beurteilungskriterien (s. Seite 11 der Auslobung) werden die wichtigsten Hinweise und Wünsche der Bürger*innen (Grüne Vielfalt und neue Aufenthaltsqualität…) explizit benannt. Nach diesen Kriterien werden die Entwürfe von der Jury beurteilt werden und sind daher entscheidende Entwurfsparameter für die teilnehmenden Büros.
Die Verwaltung bittet um grundsätzliche Zustimmung zu dem Auslobungstext und damit um eine Freigabe, das Wettbewerbsverfahren zu starten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
