Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18415
Grunddaten
- Betreff:
-
Auftragsvergabe der Bewirtschaftung von zwei Sporthallen zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine für den Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Zuschlag für die Leistung zur Bewirtschaftung von 2 Sporthallen zur Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine für den Fachbereich Soziales und Gesundheit soll dem Malteser Hilfsdienst gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Hannover, erteilt werden.
Der Auftragswert für den Vertragszeitraum vom 04. April 2022 bis 04. Oktober 2022 für die Sporthalle Arminiusstraße - Los 1 - beträgt 2.871.824,00 € und vom 12. April 2022 bis 12. Oktober 2022 für die Sporthalle Rheinring - Los 2 - beträgt 2.801.006,36 €.
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 3 Monate. Für diesen Verlängerungszeitraum beträgt der Auftragswert für Los 1 (bis 04.01.2023) 1.446.056,00 € und (bis 04.04.2023) 1.414.620,00 € und für Los 2 (bis.12.01.2023) 1.410.315,84 € und (bis 12.04.2023) 1.379.656,80 €.
Für die Maximallaufzeit von 12 Monaten beträgt der Gesamtauftragswert für beide Lose 11.323.479,00 €.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. b der Hauptsatzung in Verbindung mit § 76 Abs. 2 S. 1,
§ 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Auftragsvergabe, deren Auftragssumme die Wertgrenze der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ von 350.000 Euro überschreitet - lit. a) -, um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre.
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher bleibt es nach § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses, welche nach § 6 Nr. 2 lit. b der Hauptsatzung auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen wurde.
Ausgangslage
Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und der dramatischen Situation für die dortige Zivilbevölkerung ist die Zahl der Vertriebenen aus der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Land Niedersachsen in den letzten Tagen stark gestiegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Vertriebenen weiter stark anwachsen wird. Aktuell kann noch nicht seriös abgeschätzt werden, wie viele Menschen aus der Ukraine Schutz und Hilfe vor dem Krieg auch in Deutschland suchen werden.
Der bisherige Kriegsverlauf lässt allerdings erwarten, dass zehntausende von Menschen in Europa Zuflucht suchen werden. Das Land Niedersachsen hat die Kommunen gebeten, erste Vorkehrungen zu treffen, um eine größere Anzahl an flüchtenden Menschen aufzunehmen. Ungewiss ist hierbei, wie lange der Krieg in der Ukraine anhalten wird und zu welchem Zeitpunkt und in welchem Maße die Ukrainerinnen und Ukrainer wieder in ihr Heimatland zurückkehren können. Vor dem Hintergrund muss auch die Stadt Braunschweig entsprechende Vorkehrungen treffen.
Mehr als 2.000 Kriegsvertriebene sind nun auch bereits in Braunschweig eingetroffen und müssen versorgt werden. Davon werden bereits mehr als 600 städtisch untergebracht. Auch in Braunschweig gibt es keine belastbaren Prognosen, wie viele hier ankommen werden und in welchem Zeitraum. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Ankommenden schnell steigt. Es sind daher kurzfristig die nötigen Strukturen für eine adäquate Versorgung, Unterbringung und Betreuung zu schaffen.
Zu den Aufgaben gehört der Betrieb der Anlaufstelle Stadthalle, deren Bewirtschaftung nach Durchführung eines entsprechenden Vergabeverfahrens, seit dem 14. März 2022 durch die Johanniter Unfallhilfe e.V. erfolgt. Ferner findet aktuell eine vorübergehende Unterbringung in Hotels und ähnlichen Standorten statt. Für die alltägliche Versorgung der Kriegsvertriebenen ist in mannigfaltiger Hinsicht Sorge zu tragen. Neben der sozialen Betreuung muss u.a. auch die medizinische Versorgung sichergestellt werden.
Geplant ist ein sukzessiver Umzug der Kriegsvertriebenen aus der Anlaufstelle Stadthalle und der Hotels in die zur Unterbringung von Flüchtlingen zwischenzeitlich hergerichteten Sporthallen; zunächst in die Sporthalle Arminiusstraße und darauf folgend dann in die Sporthalle Rheinring. In beiden Sporthallen ist eine etwas längerfristige Unterbringung der Flüchtlinge möglich.
Vergabeverfahren
Aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit wurde ein Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV mit verkürzten Fristen durchgeführt.
Haushaltsmittel: in ausreichendem Umfang
Bindefrist: 04. April 2022
Ausführungsfrist: 04. April 2022 bis 04. Oktober 2022 (Los 1 - Sporthalle Arminiusstraße)
12. April 2022 bis 12. Oktober 2022 (Los 2 – Sporthalle Rheinring)
Es besteht die Option auf eine zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 3 Monate.
Angebote
Es hat von insgesamt 7 aufgeforderten Bietern (Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden) nur 1 Hilfsorganisation ein Angebot für beide Lose zur Angebotsöffnung eingereicht. In der nachstehenden Aufführung sind die Angebotssummen der Vertragslaufzeit bis zum 04. Oktober 2022 (Los 1) bzw. 12. Oktober 2022 (Los 2) dargestellt. Inwieweit die optionalen Vertragsverlängerungen tatsächlich notwendig werden, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht absehen.
Lfd. | Bieter | Gesamt- Auftragssumme EURO |
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Malteser Hilfsdienst gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Hannover – Los 1 |
2.871.824,00 €
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Malteser Hilfsdienst gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Hannover – Los 2 |
2.801.006,36 €
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Wertung der Angebote
Der Bieter wurde in Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung überprüft. Erkenntnisse, die
diese Kriterien in Frage stellen würden, liegen nicht vor. Daher ist der Zuschlag an Hilfsorganisation Malteser gGmbH, Bezirksgeschäftsstelle Hannover, zu erteilen.
Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Einwände gegen die Auftragserteilung.
