Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18405

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von

5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend dieser Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft über ihre Entscheidungen zu den Projekt-anträgen mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR.

 

Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt seit dem 1. Januar

2009 auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Entsprechend der Richtlinie informiert die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und

Wissenschaft über die Förderung der Projekte.

 

Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Anträge von Vereinen, Künstlern und Gruppierungen sämtlicher Produktansätze – unter Ausnahme der Theater-und Tanztheatersparte - mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR sowie die Entscheidung der Verwaltung unter Benennung der Höhe der Fördersumme. 

 

Die Anlage 2 führt die Anträge der Theatersparte auf. Diese wurden dem „Auswahlgremium Theater“ vorgelegt, das Förderempfehlungen ausgesprochen hat. Den Vorschlägen des Gremiums zur Förderung und zur Höhe der Fördersummen wurde entsprochen. 

 

Vor dem Hintergrund der während der Corona-Pandemie allgemein unsicheren Lage wird im Hinblick auf die Projektzeiträume weiterhin eine flexible Handhabung praktiziert. Corona-

bedingte zeitliche Projektverschiebungen werden - wie auch schon im Jahr 2021 - ermöglicht. Hierbei wird sichergestellt, dass Mittel nur dann ausgezahlt werden, wenn ein Projekt tatsächlich durchgeführt wird.

 

Für den Antragslauf des zweiten Halbjahres (Antragsfrist: 31. Mai 2022) wird bereits jetzt zur Kenntnis gegeben, dass die Projektförderanträge bis 5.000 EUR dem AfKW als Geschäft der laufenden Verwaltung als Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Kenntnis gegeben werden sollen. Hintergrund hierfür ist, dass der nächstmögliche Ausschusstermin zur Einbringung der Vorlage in den AfKW am 6. Oktober 2022 nicht abgewartet werden soll. Eine Vorbereitung bereits zum 8. Juni 2022 wird zeitlich nicht möglich sein. Alle Projektförderanträge über 5.000 EUR sollen dem AfKW auf gewohntem Wege zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

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Anlagen

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