Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Satz 3 des Punktes A 3) HWL-Dienst der Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 – Erläuterung zur Ermittlung der Kosten für die einzelnen Gruppenangebote in der Fassung vom 19. Dezember 2017 – wird durch folgenden Satz ersetzt:

 

r Eltern-Kind-Gruppen werden je Gruppe 8,4 Stunden pro Woche berücksichtigt.“

 

  1. Die Änderung tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Die Auszahlung erfolgt anteilig monatlich im Rahmen der Abschlagszahlungen für die laufende Förderung.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Antrages 22-17623 der SPD-Fraktion vom 7. Januar 2022 wurde die Verwaltung beauftragt, die rderung von Eltern-Kind-Gruppen (EKG) im Rahmen des pauschalierten Aufwandsmodells (PAM) zu überarbeiten und dabei die in der Vorlage 21-17359 genannten Aspekte, insbesondere die Anrechnung von HWL-Diensten, zu berücksichtigen sowie Förderrichtlinien für Waldkindergärten zu erarbeiten. Zum Haushalt 2022 wurde ein entsprechender finanzunwirksamer Antrag gestellt (FU 108).

 

Bei den Verhandlungen im Jahr 2001 wurde davon ausgegangen, dass EKG die anfallenden Arbeiten im HWL-Bereich durch Elterndienste abdecken. Hierfür sind in der Förderung dementsprechend aktuell keine Förderanteile enthalten. Tatsächlich hat sich die Situation in den Gruppen vor Ort in Bezug auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwischenzeitlich verändert und die Abdeckung durch Elterndienste gestaltet sich schwierig. Daher wird eine Berücksichtigung von angemessenen Kosten zur Abdeckung hauswirtschaftlicher Dienste vorgeschlagen. Leistungen des HWL-Dienstes, die die Essensversorgung betreffen, werden nicht berücksichtigt. Diese Ausgaben sind durch ein kostendeckendes Essengeld von den Sorgeberechtigten zu tragen.

 

Im Vergleich zu den Kosten, die bei Einrichtungen freier Träger im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden, sind bei EKG im Regelfall geringere Einrichtungsgrößen vorhanden. Nach der ursprünglichen Kostenermittlung, die der PAM-Förderung zu Grunde liegt, wird für Einrichtungen bei freien Trägern von einer Fläche von 150 qm pro Gruppe ausgegangen, bei EKG nur von 90 qm pro Gruppe. Bei anteiliger Berechnung ergibt sich für EKG ein Bedarf für den HWL-Dienst von 8,4 Stunden/wöchentlich (Freie Träger 14 Stunden).

 

Auf Basis der Förderbeträge für das Jahr 2022 ergibt sich danach je Gruppe ein Bruttoförderbetrag von rd. 10.130 €r den HWL-Dienst sowie eine daraus resultierende Erhöhung der sonstigen Personalkosten von rd. 250 € pro Jahr.

 

Die Förderrichtlinie für Waldkindergärten wird in einer gesonderten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Berücksichtigung des HWL-Dienstes bei Eltern-Kind-Gruppen ergibt sich für die derzeit geförderten 34 Gruppen unter Berücksichtigung des Trägereigenanteils ein Mehraufwand von rd. 336.000 € pro Jahr.

 

Die anteiligen Kosten in Höhe von rd. 140.000 € für das Jahr 2022 werden einmalig aus dem Budget des FB 51 gedeckt. Im Falle der Annahme des Beschlussvorschlages würden für 2023 und die Folgejahre die zusätzlichen Mittel im Haushalt eingeplant werden. Dies würde eine dauerhafte Vorbelastung künftiger Haushaltspläne darstellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird daher geprüft, ob eine weitere Ergebnisbelastung durch Kompensation an anderer Stelle im Budget vermieden werden kann.
 

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Erläuterungen und Hinweise