Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18655
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenplattform: Ausreichende Beleuchtung in den Braunschweiger Parks
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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05.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Ideenplattform wurde am 22.01.2022 der Vorschlag eingebracht, die Parks in der Stadt Braunschweig insbesondere in den Morgen- und Abendstunden der Wintermonate zu beleuchten. Die Stadtverwaltung hat den Sachverhalt geprüft und nimmt zu dem eingereichten Vorschlag wie folgt Stellung:
Die öffentlichen Parkanlagen wie z. B. Prinzenpark, Bürgerpark, Museums- oder Theaterpark stellen neben ihrer Funktion als Erholungsraum für die Bürger*innen mit ihren Gehölzbeständen, Gewässern und Grünflächen auch wichtige Brut- und Nahrungshabitate sowie Rückzugsräume für u. a. Insekten, Vögel und Fledermäuse dar. Weiterhin bilden die Parkanlagen wichtige Elemente im innerstädtischen Biotopverbund.
Die negativen Auswirkungen von künstlicher Beleuchtung auf Insekten sowie Vögel und Fledermäuse sind durch wissenschaftliche Studien belegt und müssen im Hinblick auf das Insektensterben sowie die Abnahme der Vogel- und Fledermausarten bzw. deren Individuenzahlen bei Beleuchtungsprojekten stets beachtet werden.
Grundsätzlich sind Beleuchtungsanlagen aus naturschutzfachlicher Sicht zu vermeiden bzw. sofern nicht vermeidbar, auf ein Minimum zu reduzieren. Dieser fachliche Grundsatz hat auch Eingang in das städtische „Gestaltungskonzept Beleuchtung“ (DS 19-11218) gefunden. Danach ist eine Beleuchtung von Stadtparks und Grünräumen nur in sehr eingeschränkten Umfang als Orientierungsbeleuchtung vorgesehen bzw. es wird in Gänze auf Leuchten verzichtet.
Grundsätzlich ist auch bzgl. des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland vom 18. August 2021, welches zukünftig in Kraft treten wird, die umfangreiche Installation von Beleuchtungsanlagen in öffentlichen Parkanlagen rechtlich kritisch zu betrachten. So sieht der zukünftige § 41 a (Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen) des Bundesnaturschutzgesetzes u. a. vor, dass neu zu errichtende Beleuchtungen an Straßen und Wegen, Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke sowie beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben sind, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind.
Eine generelle Beleuchtung der Braunschweiger Parkanlagen wird daher aus naturschutzfachlichen Gründen und auch vor dem Hintergrund einer ohnehin zunehmenden Technisierung von naturnahen Lebensräumen nicht empfohlen. Die Möglichkeiten einer punktuellen und temporär eingeschränkten Beleuchtung stark frequentierter Bereiche in den innerstädtischen Parks entsprechend der rechtlichen Bestimmungen müssten jeweils im Einzelfall oder ggf. im Rahmen eines Konzeptes in Abwägung mit den naturschutzfachlichen Belangen und einer wirtschaftlichen Betrachtung untersucht werden.
