Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18385

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Nutzung von Wegen, die sich im Eigentum von Feldmarkinteressentschaften befinden, ist immer wieder Thema in den Stadtbezirken und den Gremien des Rates. Jüngstes Beispiel ist ein Antrag aus dem Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel zur Bestimmung des Weges von Lamme nach Lehndorf durch die Feldmark als Freizeitweg. Zwar wurde dieser Antrag in der Sitzung des Bezirksrats am 9.3.2022 abgelehnt. Wir möchten aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, um aufbauend auf diesem Antrag Fragen zu dem in diesem Antrag geschilderten Sachverhalt zu stellen.

 

Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) beschäftigt sich in den Paragraphen 37 bis 41 mit der Bestimmung von Wegen in der freien Landschaft zu sog. Freizeitwegen. Dort wir auch das Verfahren beschrieben, mit dem solche Wege zu sog. Freizeitwegen bestimmt werden können, was nach der allgemeinen Lesart dieser Paragraphen auch ohne das ausdrückliche Einverständnis der Feldmarkintessentschaften als Eigentümerinnen dieser Wege möglich ist.

 

Da es in der Vergangenheit kaum gelungen ist, mit den Feldmarkintessentschaften auf freiwilliger Basis Gestattungsverträge abzuschließen, mit denen die Nutzung dieser Wege für die Öffentlichkeit über das im NWaldLG vorgesehene Maß hinaus gesichert werden kann, könnte ein solches Verfahren dazu beitragen, die Benutzungsrechte dieser Wege für den Fuß- und Radverkehr festzuschreiben.

 

So könnten diese Wege in der freien Landschaft z.B. (wieder) in die stadtweite Wegweisung für den Radverkehr aufgenommen werden, würden für attraktive Freizeitrouten wie den Kleine-Dörfer-Weg, den Weser-Harz-Heide-Radweg oder den West-Ost-Radweg verlässlich zur Verfügung stehen und könnten im Bedarfsfall saniert und Instand gehalten werden.

 

Hierzu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie beurteilt die Verwaltung diese Möglichkeit zur Bestimmung von Freizeitwegen nach dem NWaldLG?

 

2. Welchen Inhalt haben die Gestattungsverträge, die bislang den Feldmarkinteressentschaften angeboten werden? (Wir bitten ggf. um die Bereitstellung eines Mustervertrages.)

 

3. Welche Verpflichtungen würde die Stadt Braunschweig durch die Bestimmung dieser Wege zu Freizeitwegen eingehen?  

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