Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18417

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Januar dieses Jahres wurde nach dem Auffinden eines toten Wildvogels, der mit dem Erreger der Aviären Influenza infiziert war, im gesamten Stadtgebiet Braunschweig die Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet (vgl. 22-17807).

 

Aufgrund einer Beruhigung der Seuchenlage ohne festgestellte Neuausbrüche in den letzten Wochen wurde das Risiko einer Ausbreitung der Aviären Influenza im Hinblick auf das Stadtgebiet Braunschweig neu eingestuft. Nach dieser Risikoeinschätzung wird das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen für das Stadtgebiet Braunschweig als nur noch mäßig eingestuft. Daher wird die mit der Allgemeinverfügung vom 21. Januar 2022 angeordnete Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

 

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht im Gebiet der Stadt Braunschweig wird gemäß § 13 Abs. 3a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig bekannt gegeben. Die Veröffentlichung in der Braunschweiger Zeitung und im Internet erfolgt kurzfristig.

 

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Anlagen

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