Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18399
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslastungssituation in Krippe, Kindergarten und Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.03.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Auslastungssituation in Braunschweiger Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie den Einrichtungen der Schulkindbetreuung ist in der Anlage A und B dargestellt.
Die Auswertungen erfolgten stichtagsbezogen - wie angekündigt - zum 1. März 2022. Dabei wurden die Belegungszahlen der kommunal geförderten Kindertagesstätten dem Kita-Planer entnommen und die Auslastung in der Kindertagespflege und in der Schulkindbetreuung wurden durch die Tagespflegepersonen bzw. die Betreuungseinrichtungen gemeldet.
Zusammenfassend stellt sich die Auslastung der 143 Kindertagesstätten wie folgt dar:
- In 103 Einrichtungen beträgt die Auslastung 98 bis 100 %*.
- In 31 der Kitas beträgt die Auslastung am Stichtag 90 bis 97 %.
- In 9 Einrichtungen liegt die Auslastung unter 90 %.
*Eine Auslastung von 98 % entspricht in einem Großteil der Einrichtungen nur einem einzelnen, temporär unbelegten Platz. Dies kommt aus planerischer Sicht einer Vollauslastung gleich.
Von den am Stichtag 164 nicht belegten Plätzen sind aktuell bereits rund 65 Plätze für einen zukünftigen Betreuungsbeginn vergeben (Vertragsabschlüsse bzw. Zusagen).
Dort, wo unterjährig zusätzliche Plätze geschaffen wurden, laufen z.T. noch gestaffelte Aufnahmen, die die Auslastung zum Stichtag entsprechend beeinträchtigten. Darüber hinaus schlagen sich aktuell auch wieder pandemiebedingte Personalausfälle in der Belegung nieder. So wurden z.B. dort, wo übergangsweise nur eine Notbetreuung sichergestellt werden kann, Neuaufnahmen oder Wiederbelegungen freiwerdender Plätze verschoben.
Darüber hinaus zeigt sich unverändert, dass insbesondere kürzere Betreuungszeiten (M1 und M2) sowie eine periphere Lage vorübergehend zu freien Plätzen führen können.
Die Gesamtauslastungssituation entspricht mit 98,1 % annähernd der Vorjahressituation (97,9 %) und zeigt auf, dass die Kapazitäten für unterjährige Aufnahmen in den bestehenden Betreuungsangeboten weiterhin sehr begrenzt sind. Es wird daher erneut auf die sehr hohe Bedeutung der Platzvermittlung zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz verwiesen.
Trotz baulicher Verzögerungen wird noch im Verlauf des aktuellen Kita-Jahres mit der Inbetriebnahme der Kindertagesstätten in den Neubaugebieten Heinrich-der-Löwe und Stöckheim-Süd gerechnet und auch durch die Erweiterung der Kinderkrippe Sonnenschein wird eine Verbesserung der Platzsituation erwartet.
Bei gelben und roten Fähnchen, d.h. entsprechenden Unterbelegungen (s. Anlage), werden weitergehende Handlungsbedarfe kontinuierlich durch die Platzvermittlung/Kita-Planung geklärt. Sofern weiterer Abstimmungs- bzw. Handlungsbedarf besteht, wird dieser mit der Kita-Leitung bzw. dem jeweiligen Träger erörtert.
Die Auswertung der Auslastungssituation in den 71 Einrichtungen der Schulkindbetreuung führt zu folgendem Ergebnis:
- In 29 Einrichtungen beträgt die Auslastung 98 % und mehr. Drei dieser Einrichtungen haben temporäre Überbelegungen gemeldet.
- 26 Einrichtungen erreichen am Stichtag eine Auslastung zwischen 90 % und 97 %.
- In 16 Einrichtungen liegt die Auslastung unter 90 %.
Für den Bereich der Schulkindbetreuung stellt sich eine differenzierte Auslastungslage dar.
Teilweise ist die Belegung der Plätze im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig. Es ist insbesondere eine verminderte Nachfrage nach kostenpflichtigen Angeboten zu verzeichnen.
Diese Verwerfungen lassen sich zum überwiegenden Teil auf die Pandemiesituation zurückführen und zum anderen werden Schwankungen immer wieder durch sich verändernde Situationen (Wegzug von Familien) vor Ort verursacht.
Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie birgt diese nach wie vor für die Grundschulen und die dazu gehörigen Schulkindbetreuungen als auch für die Familien große Herausforderungen.
Die Auswirkungen sind in den Familien insofern spürbar, als dass z.B. ein Teil der Eltern ihre Kinder eher zu Hause behalten wollen (Homeoffice, Schutz vor Infektionen) oder dass bei finanziellen Schwierigkeiten (z.B. Kurzarbeit) kostenfreie Angebote bevorzugt werden.
Die entsprechenden Verordnungen des Nds. Kultusministeriums prägen den Ablauf und das Reglement nicht nur in Schule, sondern auch im Nachmittagsbetreuungsbereich. Die Pflicht zur Kohortenbildung verändert daher die bestehenden Gruppenzusammensetzungen und Gruppengrößen und hatten damit auch Änderungen in den Angebotsformen zur Folge.
An einer Reihe von Standorten zeichnet sich jedoch bereits wieder eine Erhöhung der Nachfrage ab. Bei der Anmeldung für die ersten Klassen ist ein vermehrter Bedarf nach Betreuungsplätzen festzustellen.
Auf der Grundlage der abgefragten Bedarfe sind im Zuge der Umwandlung der Grundschule Ilmenaustraße / Weststadt in eine kooperative Ganztagsschule (KoGS) weitere Plätze in Planung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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