Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15095-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 11. März 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung auf dem Rüninger Weg komplett und auf der Straße Hohes Feld (vom Rüninger Weg bis zur Leipziger Straße) eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorzunehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.

 

Im Bereich einer anzuordnenden Geschwindigkeitsbeschränkung muss aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen, die deutlich höher ist als an vergleichbaren Stellen, für die eine solche Geschwindigkeitsbeschnkung nicht gilt.

 

Stellungnahme der Polizei

 

Die Polizei hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es auf dem Rüninger Weg sowie der Straße Hohes Feld keinen Unfallhintergrund gibt. Es liegen auch keine Hinweise auf das Bestehen einer Gefahrenlage vor.

 

ninger Weg

 

Auf dem Rüninger Weg, zwischen den Einmündungen Siedlerstraße und Hohes Feld/Alter Weg, besteht eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf einer Länge von rund 500 m.

 

Der empfohlene Schulweg sieht eine Querung des Rüninger Wegs erst in Höhe des Fußngerüberwegs vor, wo eine sichere Querung vorgenommen werden kann. In diesem Abschnitt ist bereits die o. g. streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet.

 

 

Auf dem Rüninger Weg führt, im Abschnitt zwischen Siedlerstraße bis zur Okerbrücke, lediglich östlich ein baulich angelegter Gehweg. In Höhe der Einmündungen Am Zoo und Wilhelm-Bornstedt-Weg kann sicher über eine Querungsinsel gequert werden. Lediglich etwa in Höhe Am Apfelgarten besteht weiterer Querungsbedarf in Richtung Oker-Altarm.

Die Situation dort ist aber sehr übersichtlich und macht keine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.

 

Eine weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Rüninger Weg ist somit nicht zulässig.

 

Hohes Feld

 

Bei der Straße Hohes Feld zwischen Rüninger Weg und Leipziger Straße handelt es sich um einen vergleichsweise kurzen Straßenabschnitt, der am Rüniger Weg/Alter Weg in Straßen mündet, für die bereits Tempo 30 ausgewiesen ist. Der Straßenabschnitt ist beidseits bebaut. Fahrzeuge parken auf der Fahrbahn, so dass Fußngerquerungen zum Teil unübersichtlich sind. Die Beschränkung der zulässigen Geschwindigkeit auf 30 km/h erscheint angemessen und wird ausgeschildert.

 

 

 

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