Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18431
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtumbaugebiet "Nördliche Weststadt - Teilbereich I Ilmweg" Aufhebung des Stadtumbaugebietes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Anhörung
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04.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Vorberatung
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11.05.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Bei der Ausweisung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB handelt es sich um eine Festlegung auf ein grundlegendes Ziel der Stadtentwicklung, für das die Beschlusszuständigkeit gem. § 58 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG beim Rat liegt. Entsprechend liegt auch die Zuständigkeit für die Aufhebung der Gebietszuweisung in der Zuständigkeit des Rates als Beschlussorgan.
Begründung
Grundlage für die Festlegung war das Integrierte Stadtteilentwicklungs- und Handlungskonzept Braunschweig „Nördliche Weststadt“ aus 2007, das in 2008 und 2009 fortgeschrieben wurde. Als Handlungsfelder wurden die Verbesserung der öffentlichen und privaten Freiräume, die Aufwertung und der Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes sowie der Rückbau nicht mehr benötigter Gebäudesubstanz definiert. Die Bürgerschaft wurde bei dem Stadtumbauprozess intensiv beteiligt. Ziel war es, das Quartier aufzuwerten, funktional zu stärken und zukunftsfähig zu entwickeln, da es besonders vom demografischen Wandel und den damit zusammenhängenden Funktionsverlusten wie Wohnungsleerstand als Folge struktureller und demografischer Veränderung betroffen war.
Zu den bedeutendsten Maßnahmen, die innerhalb des Stadtumbaus umgesetzt wurden, gehören:
- die Schaffung von 45 barrierefreien Wohnungen,
- die Errichtung eines Nachbarschaftszentrums,
- die Neugestaltung des Ilmweges zu einem Fuß- und Radweg,
- die Errichtung eines Jugendplatzes,
- die Neugestaltung der Spielplätze,
- die Schaffung von barrierefreien Zugängen,
- die Anlegung eines Seniorengartens,
- die Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes und
- die Neugestaltung der Fassaden mittels eines Farbkonzeptes.
Bis 2019 erfolgte die Umsetzung der Einzelmaßnahmen und zum 31. Dezember 2020 wurde das Stadtumbaugebiet förderrechtlich abgeschlossen. In 2021 wurde die Abrechnung der Gesamtmaßnahme erstellt und der N-Bank zur Prüfung vorgelegt. Das Ergebnis der Prüfung ist noch ausstehend.
Mit rund 4,2 Mio. € Fördermitteln (je zu einem Drittel Bund, Land und Stadt) wurde der Stadtumbau gefördert. Mit den Fördermitteln konnten erhebliche Investitionen der Wohnungswirtschaft in Höhe von 12,9 Mio. € generiert werden. Insgesamt sind rund
17,1 Mio. € in die Entwicklung des Quartiers investiert worden. Weitere Einnahmen oder Kosten sind nicht zu erwarten.
Alle Sanierungsziele und Maßnahmen konnten bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus konnten durch die Einsparungen zusätzliche Maßnahmen aufgenommen bzw. geplante Maßnahmen erweitert werden. Eine Gebietserweiterung wurde geprüft, wurde aber als nicht umsetzbar angesehen. Insgesamt ist festzustellen, dass den bestandenen Funktionsverlusten erheblich entgegengewirkt werden konnte, dass sich das Wohnumfeld deutlich verbessert hat, dass der soziale Zusammenhang gestärkt wurde und sich das Image des Quartiers wesentlich verbessert hat, sodass es heute eine Vorbildwirkung hat.
Der Stadtumbau wurde in einer Abschlussdokumentation zusammengefasst, die anschaulich den Stadtumbauprozess und umgesetzte Maßnahmen zeigt.
Sie ist unter dem folgenden Link: https://www.braunschweig.de/leben/stadtplanung_bauen/stadterneuerung/stadtumbau_west/abschlussdokumentation.php auf der Internetseite der Stadt Braunschweig veröffentlicht.
Da alle Sanierungsziele erreicht und alle Maßnahmen umgesetzt worden sind, ist es geboten, das gemäß 171 b BauGB festgelegte Stadtumbaugebiet „Nördliche Weststadt – Teilbereich I Ilmweg“ aufzuheben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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638 kB
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