Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17589-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 18. Januar 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf der Wallstraße im Abschnitt zwischen Parkhaus-Ausfahrt und Leopoldstraße bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen, z. B. in Form einer Fahrbahnschwelle, ergriffen werden können.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Ausschreibung für die Kanal- und Fahrbahnsanierung der Wallstraße wurde im November 2021 veröffentlicht, so dass die o. g. Anregung keine Berücksichtigung in dieser Ausschreibung finden konnte.

 

Die Fahrbahnaufteilung wurde von der Verwaltung überprüft, Umbauten sind jedoch nicht vorgesehen. Nach Rücksprache mit der Polizei ist für die Wallstraße keine überhöhte Geschwindigkeit bekannt, auch liegt hier keine Unfallhäufung vor. Bekannt ist jedoch das beschriebene „Poser“-Verhalten. Baulich kann dem Aufheulenlassen des Motors jedoch nicht entgegengewirkt werden. Die Polizei ist präsent, sie überwacht und ahndet das Verhalten.

 

Fahrbahnschwellen sind zudem für die Stadtreinigung und den Winterdienst problematisch und betriebsablaufstörend. Des Weiteren verursachen Fahrbahnschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung Probleme beim Einsatz von Rettungsfahrzeugen (Feuerwehr) und Lärm (Bremsen, Beschleunigen) und sind für einen schnellen und schonenden Patiententransport eher nachteilig.

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