Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17587-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 20.01.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

"Die Verwaltung wird gebeten, die Begrenzung der Geschwindigkeit von 30 km/h von der Siegfriedstraße bis zur Hausnummer 39 des Mittelwegs zu erweitern."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Auf dem Mittelweg besteht bereits im Abschnitt zwischen Siegfriedstraße und Mittelweg 44 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Um eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw. eine Erweiterung vorzunehmen, müssen gemäß der StVO bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

 

Die mit Drucksache 19-12248-01 mitgeteilten notwendigen Voraussetzungen für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung wurden erneut überprüft. Diese sind nach wie vor nicht gegeben, eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist somit unzulässig.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise