Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17587-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Mittelweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 20.01.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
"Die Verwaltung wird gebeten, die Begrenzung der Geschwindigkeit von 30 km/h von der Siegfriedstraße bis zur Hausnummer 39 des Mittelwegs zu erweitern."
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf dem Mittelweg besteht bereits im Abschnitt zwischen Siegfriedstraße und Mittelweg 44 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt. Um eine Geschwindigkeitsreduzierung bzw. eine Erweiterung vorzunehmen, müssen gemäß der StVO bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die mit Drucksache 19-12248-01 mitgeteilten notwendigen Voraussetzungen für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung wurden erneut überprüft. Diese sind nach wie vor nicht gegeben, eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist somit unzulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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