Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17586-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 18.01.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das installierte Verkehrszeichen Nr. 205 "Vorfahrt gewähren" für Radfahrer abgebaut und statt dessen das gleiche Schild an der Autobahnabfahrt Braunschweig-Rautheim aus Richtung Wolfsburg vor dem Radweg installiert werden kann. Weiterhin beantragen wir zu überprüfen, ob in dem Zuge eine Rotmarkierung der Radfurt die Sicherheit erhöhen kann.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Benutzungspflichtige Radwege, welche parallel zur Fahrbahn verlaufen, haben grundsätzlich an Kreuzungen und Einmündungen vor dem einbiegenden Verkehr Vorfahrt. Dies ist dann nicht mehr gegeben, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Der in Rede stehende Radweg ist 8 m bzw. 10 m von der Rautheimer Straße abgesetzt, so dass er nicht mehr gleichgerichtet ist und somit der Radverkehr Vorfahrt gewähren muss. Dies ist auch durch ein für den Radverkehr verkleinertes Vorfahrt gewähren Zeichen angezeigt. Weil der Radverkehr nicht vorfahrtsberechtigt ist und hier keine Radwegefurt vorhanden ist, kann auch keine Rotmarkierung vorgenommen werden.


 

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