Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18464

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Annahme des Haushaltes 2022 ist auch der finanzwirksame Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Ausbau der Schulkindbetreuung (Ds. 22-17575-01, Anlage 1), der bereits zuvor in den Fachausschüssen positiv abgestimmt wurde, bestätigt worden. Der Antrag erkennt den stetig steigenden Bedarf an und fordert „jährlich mindestens 200 Plätze in den neu gebildeten kooperativen Ganztagsgrundschulen und der Schulkindbetreuung, davon mindestens 100 in der Schulkindbetreuung in und an Schulen“. Der bisherige Haushaltsplanentwurf sah lediglich 100 zusätzliche Plätze vor, weshalb 77 mögliche Betreuungsplätze, die in der Angebotsveränderung der Schulkindbetreuung (Ds. 22-17959) aufgeführt werden, bisher leider nicht zur Umsetzung vorgesehen werden konnten.

Unklar bleibt jedoch, wie viele Plätze nun tatsächlich jährlich neu geschaffen werden. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.03.2022 hat die Verwaltung und auch die SPD-Fraktion geäußert, dass mit der ungenauen Angabe („mindestens 100“ Plätze) des bisherigen Ratsbeschlusses aufgrund eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Ds. 20-14846) nur schwerlich gearbeitet werden kann. Diese Bezeichnung sei zu ungenau, so die Verwaltung und könne daher verwaltungsseitig nur mit einer Umsetzung von maximal 100 neuen Plätzen bearbeitet werden. Entsprechend wurde auf den beschlossenen neuen Haushalts-Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Ausbau der Schulkindbetreuung (Ds. 22-17575-01, Anlage 1) verwiesen. Leider findet sich auch hier wieder die als ungenau und nicht umsetzbar benannte Formulierung „mindestens“, weshalb die Befürchtung bleibt, dass tatsächlich mit genau oder maximal 200 Plätzen geplant werden soll. Auch in einem Redebeitrag zum Top 20 in der Ratssitzung vom 29.03.22 wurde nicht klar, wie viele Plätze nun umgesetzt werden sollen, da seitens der SPD-Fraktion nicht von mindestens 200 Plätzen, sondern von bis zu 200 Plätzen die Rede war. So äußerte SPD-Ratsfrau Annette Schütze zur Thematik: „insofern bin ich frohen Mutes, dass wir eben mehr als nur 95 Plätze schaffen werden, sondern bis zu 200“ (Tonaufzeichnung des Rates vom 29.03.22 ab 6h 10min 50sec).

Unklar ist auch, ob die 77 aufgezählten Betreuungsplätze (Angebotsveränderung der Schulkindbetreuung - Ds. 22-17959) nach dem Haushaltsratsbeschluss vom 29.03.2022 doch noch umgesetzt werden können.

Daher fragen wir:

1) Wie viele neue Plätze (in konkreten Zahlen) sollen aufgrund dieses neu beschlossenen Haushalts-Antrags jährlich geschaffen werden?

2)  Wie wird der Begriff „mindestens“ von der Verwaltung zukünftig umgesetzt werden?

3) Sorgt die Erweiterung der Schulkindbetreuungsplätze dafür, dass die 77 Plätze, die in der Angebotsveränderung der Schulkindbetreuung nicht zur Umsetzung vorgesehen waren, nun zum neuen Schuljahr 22/23 geschaffen werden?

  

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