Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16035-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Multifunktionsplatzes in Hondelage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe SPD/B 90/Grüne im Stadtbezirksrat 113 vom 18.05.2021 (21-16035) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1.:
Die Verwaltung hat die in der Anfrage vorgeschlagenen Standorte hinsichtlich ihrer Eignung als Multifunktionsplatz mit Skate-Elementen und Basketball-Anlage mit dem folgenden Ergebnis geprüft:
Standort 1: Alte Schulstraße/Hegerdorfstraße, westlich:
Der Bereich des vorgeschlagenen Standorts auf der westlichen Seite der Hegerdorfstraße besteht aus mehreren Flurstücken. Laut den Liegenschaftsdaten befinden sich diese sowohl in städtischem und privatem Eigentum als auch im Bundeseigentum in Zuständigkeit der Bundesstraßenverwaltung. Eine städtische Fläche bietet hier ca. 1 800 m².

Die unmittelbar angrenzende Hegerdorfstraße dient als Ortszugangsstraße mit relativ hoher Frequentierung.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse und aus Gründen der Verkehrssicherheit ist der Standort für eine Nutzung als Multifunktionsplatz für Kinder und Jugendliche ungeeignet.
Standort 2: Alte Schulstraße/Hegerdorfstraße, östlich:
Die Fläche befindet sich auf der östlichen Seite der Hegerdorfstraße vor der Autobahn und ist nicht in städtischem Eigentum. Der gepflasterte Weg dient als Zugang für die Prüfung der Entwässerungsleitungen und der Brücke über die Schunter der Bundesautobahn. Des Weiteren befindet sich der Bereich im Hochwasserschutzgebiet, in dem Projekte wie ein Multifunktionsplatz nicht umgesetzt werden können. Die benannte Fläche scheidet daher als möglicher Standort aus.
Standort 3: Stadtweg:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümer des Grundstücks. Eine Umsetzung an diesem Standort ist nicht möglich.
Standort 4: Bolzplatz In den Heistern/Ackerweg:
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Die unmittelbare Nähe zu den angrenzenden Nachbargrundstücken führt zu hoher Lärmimmission, infolge derer Konflikte mit möglichen Rechtsstreitigkeiten nicht auszuschließen sind.
Aufgrund von bisherigen Erfahrungen der Verwaltung mit Beschwerden bzgl. Lärmemissionen an Flächen, die für Sport und Spiel genutzt werden, lehnt die Verwaltung die Umsetzung eines Multifunktionsplatzes in räumlicher Nähe zur Wohnbebauung ab.
Standort 5: Tränkeweg/Festplatz:
Das Gelände am Tränkeweg befindet sich in Eigentum der Stadt Braunschweig.
Der Bereich wird traditionell für Oster- bzw. Brauchtumsfeuer genutzt und soll in dieser Funktion auch weiterhin Treffpunkt für die Einwohner bleiben. Durch den Bau eines Multifunktionsplatzes könnten Sicherheitsabstände, die hinsichtlich des Brandschutzes notwendig sind, nicht eingehalten werden.
Eine Umsetzung an diesem Standort ist nur möglich, wenn ein anderer Platz für das jährlich stattfindende Osterfeuer gefunden werden kann.
Verhandlungen mit der Abt. Liegenschaften, die die Flächen ganzjährig an Nutzerinnen und Nutzer verpachtet, sind vorab zu führen.
Standort 6: Bolzplatz Johannesweg/Pastorengarten:
Der Bolzplatz befindet sich nicht in städtischem Eigentum.
Zudem liegt der Bolzplatz im Überschwemmungsgebiet und im Hochwasserschutzgebiet.
Folglich ist für dieses Vorhaben der Grundsatz, dass vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete (sind in der Rechtsanwendung des Wasserhaushaltsgesetzes den festgesetzten Überschwemmungsgebieten gleichgestellt) von baulichen Anlagen freizuhalten sind, anzuwenden. Aus den vorliegenden Bedingungen ergibt sich kein Szenario, das die Grundlage für eine Ausnahme von den Verboten des § 78 Abs. 4 WHG zur Herstellung eines Multifunktionsplatzes im Überschwemmungsgebiet der Schunter darstellt.
Standort 7 und 8: Troppaustraße und Neumarktstraße:
Die vorgeschlagenen Standorte befinden sich in städtischem Eigentum.
Allerdings schließt die Verwaltung aufgrund der zu erwartenden Lärmemissionen im Zusammenhang mit der räumlichen Nähe zur Wohnbebauung die Anlage eines Multifunktionsplatzes an diesen beiden Standorten aus (vgl. Begründung Standort 4).
Zu Frage 2.:
Ziel des Fachbereichs Stadtgrün und Sport ist es, ein vielfältiges und niedrigschwelliges Sport- und Bewegungsangebot in der Stadt insbesondere für Kinder und Jugendliche entsprechend des Masterplans Sport 2030 bereitzustellen. Dennoch eignen sich die vorgeschlagenen Standorte für die Umsetzung dieses Projekts nicht.
Die Verwaltung ist bereit, bei einem Ortstermin mögliche Alternativstandorte zu besprechen.
Zu Frage 3.:
Zunächst müsste nach erfolgreicher Standortsuche eine Kostenschätzung über Planung und Umsetzung einer solchen Maßnahme erfolgen sowie entsprechende Mittel im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtgrün und Sport beantragt und eingestellt werden. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung besteht in der Kostenübernahme durch den Stadtbezirksrat aus seinem Budget.
