Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15198-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 14.04.2021 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung setzt geeignete Maßnahmen (z. B. Poller) um, damit eine ungehinderte Abfuhr der Wertstoffcontainer der Wertstoffinsel in der Beckinger Straße möglich ist. Sofern eine Evaluation der Wirksamkeit erfolgt, sind auch temporäre Maßnahmen (beschränkt auf den Abfuhrtag) möglich.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach eingehender Prüfung erfolgt durch die Verwaltung keine Umsetzung des o. g. Vorschlags.

 

Die Beckinger Straße wurde als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut. Die zum Parken bestimmten Flächen sind durch Pflasterwechsel kenntlich gemacht. Aus der bereits vor Ort vorhandenen Beschilderung „verkehrsberuhigter Bereich“ gehen sämtliche einzuhaltende Ge- und Verbote hervor. Die angesprochene Fläche ist derzeit so gepflastert, dass auf dieser nicht geparkt werden darf.

 

Die Stadt stellt für eindeutig erkennbare Haltverbote generell keine Poller auf, da ansonsten für jedes Fehlverhalten von Autofahrern unzählige Poller auf den Straßen vorhanden wären. Lediglich bei nicht eindeutigen oder gefährlichen Stellen werden bauliche Anpassungen vorgenommen. Es herrscht eine eindeutige Regelung bezüglich des Parkens.

 

Rein praktisch nnte auch aufgrund eines vorhandenen Kanalschachtes lediglich ein einzelner Poller aufgestellt werden, der dann keine abgrenzende Wirkung entfaltet.

 

Im Übrigen wird für ein Wohngrundstück in aller Regel eine Grundstückszuwegung festgesetzt. Über diese müssen regelmäßig auch die Abfall- und Wertstoffbehälter zur Straße gebracht werden. Hintergrund dieser Regelung ist u. a., dass vermieden werden soll, dass private Nutzungen die Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Straßen über Gebühr beeinträchtigen.
 

 

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