Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18299
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Jahresabschluss 2021 - Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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12.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) Bezug genommen (siehe Drucksache 22-18298).
Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 14 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle der Gesellschafterversammlung. Zuvor bedarf die Entlastung der Geschäftsführung gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 4 des Gesellschaftervertrages der Stadthalle der Beratung im Aufsichtsrat.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat in seiner Sitzung am 30. März 2022 die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 empfohlen.
