Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18298
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH Jahresabschluss 2021 - Feststellung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Entscheidung
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12.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 4.186.804,35 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle) werden in Höhe von rd. 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von rd. 5,1923 % von der Stadt Braunschweig (Stadt) gehalten.
Der Jahresabschluss ist gemäß § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 14 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Zuvor ist gemäß § 11 Abs. 5 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages eine Beratung im Aufsichtsrat erforderlich.
Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der Stadthalle hat sich in seiner Sitzung am 30. März 2022 mit dem Jahresabschluss 2021 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der vorgelegten Fassung empfohlen.
Bei Gesamterträgen in Höhe von 5.489 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 9.676 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 4.187 T€.
Der Fehlbetrag wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 3.970 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 217 T€ entfällt.
Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Das Jahresergebnis setzt sich aus einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Stadthalle in Höhe von 1.198 T€, einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Volkswagen Halle in Höhe von 1.825 T€ sowie einem Zuschussbedarf für den Betriebsteil Eintracht-Stadion in Höhe von 1.163 T€ zusammen.
Die Abweichungen in den einzelnen Betriebsteilen gegenüber der Wirtschaftsplanung 2021 stellen sich wie folgt dar:
Betriebsteil | Plan-Ergebnis 2021 - in T€ - | Ist-Ergebnis 2021 - in T€ - | Differenz - in T€ - |
Stadthalle | -3.114 | -1.198 | +1.916 |
Volkswagen Halle | -1.531 | -1.825 | -295 |
Eintracht-Stadion | -965 | -1.163 | -198 |
Gesamt | -5.610 | -4.187 | +1.423 |
Wie bereits im Vorjahr war auch der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind die Betriebsstätten der Gesellschaft seit Mitte März 2020 in ihrer Nutzung eingeschränkt. Aufgrund von Ausnahmen im Rahmen der Berufsausübung und zur Wahrnehmung von Aufgaben politischer Mandate konnten seither im Wesentlichen nur Sitzungen und Tagungen sowie der Ligaspielbetrieb im Fuß- und Basketball teils gänzlich ohne Zuschauer, teils mit deutlich reduzierter Zuschauerzahl durchgeführt werden. Lediglich in den Monaten Oktober bis November 2021 war die Durchführung von größeren Showevents möglich. Ein wesentlicher Teil der Aufgaben des letzten Jahres bestand in der Planung, Optimierung, Umsetzung und Betreuung des städtischen Impfzentrums, welches im Zeitraum von Januar bis September in den Räumlichkeiten der Stadthalle untergebracht war. Seit Ende November wird erneut ein reduziertes Impfzentrum in der Stadthalle betrieben.
Die Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen im Jahr 2021 beläuft sich auf 381 bei einer Besucherzahl von 136.250. Hiervon sind allein 282 Veranstaltungen dem Segment „Tagungen/Kongresse“ zuzuordnen, welches auch den Sitzungsbetrieb der Stadt Braunschweig umfasst. Im Vergleich zum Jahr 2019, welches das letzte Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie ist, ist ein Besucherrückgang um 85 % zu verzeichnen.
Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 4.711 T€ und fallen damit gegenüber dem Vorjahr und der Planung höher aus. Dies ist im Wesentlichen auf den Betrieb des Impfzentrums in der Stadthalle von Januar bis September zurückzuführen. Hierdurch konnten Umsatzerlöse in Höhe von 2.009 T€ generiert werden. Negativ wirken u. a. geringere Pachtzahlungen für das Eintracht-Stadion aufgrund des Abstiegs von Eintracht Braunschweig in die 3. Liga
(-132,5 T€) und der Corona-bedingte Pachterlass für das erste Halbjahr 2021 (-129 T€; siehe Drucksache 21-15872) sowie die Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebes in der Volkswagen Halle (-597 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 778 T€ und beinhalten im Wesentlichen die November- und Dezemberhilfe in Höhe von insgesamt 655 T€ und Erstattungen der Sozialversicherungsanteile im Rahmen der Kurzarbeit.
Im Materialaufwand werden die Veranstaltungskosten ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen den Betrieb des Impfzentrums und fallen korrespondierend zum Anstieg der Umsatzerlöse höher aus als geplant.
Die Personalaufwendungen liegen mit 2.474 T€ um 287 T€ unterhalb des Planwertes. Dies ist zum einen auf den Einsatz von Kurzarbeit und zum anderen auf Langzeiterkrankungen, Elternzeit und die Nichtbesetzung einer Planstelle zurückzuführen.
Die Abschreibungen belaufen sich auf 1.412 T€ und liegen damit auf Planniveau.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fallen mit 3.978 T€ um 384 T€ höher aus als geplant. Hierzu trägt insbesondere ein Anstieg der Instandhaltungsaufwendungen um 300 T€ bei, die im Rahmen der Erfüllung der Sicherheitsvorgaben für die Volkswagen Halle, im Zusammenhang mit dem Umzug der Veranstaltungstechnik von der Stadthalle in die Volkswagen Halle und für Reparaturmaßnahmen im Stadion angefallen sind.
Das Zinsergebnis liegt mit 212 T€ auf Planniveau.
Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nicht angefallen. Die sonstigen Steuern belaufen sich auf 200 T€ und betreffen Grundsteuern (199 T€) und Kfz-Steuern (1 T€).
Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf 1.351 T€. Wesentliche Investitionen waren die Erneuerung der Videowände im Stadion (327 T€), der zweite Teil der Erneuerung der Sprachalarmierungsanlage in der Volkswagen Halle (194 T€), der Anbau eines Pförtnerbereiches für die Volkswagen Halle (245 T€) sowie die Anschaffung eines Kassensystems für die Gastronomie im Stadion und der Volkswagen Halle (165 T€). Das Anlagevermögen der Gesellschaft beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 16.085 T€ und hat sich damit unter Berücksichtigung der Anlagenzu- und -abgänge sowie den Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr (16.146 T€) geringfügig um 61 T€ reduziert.
Die Prüfung durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 4. März 2022 erteilt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2021 der Stadthalle sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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311,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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164,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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457,1 kB
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