Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a)        der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,

 

b)        der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. April 2022 gebilligten Fassung, der mit Erträgen aus Verlustübernahme in Höhe von 7.745.394,14  einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00  ausweist, wird festgestellt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) werden in Höhe von 94,8954 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1046 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Buchst. a) des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad GmbH obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 21. April 2021 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 empfohlen.

 

Bei Gesamterträgen in Höhe von 2.899 T€ (inkl. Zinserträgen) und Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.644 T€ (inkl. Zinsaufwendungen und Steuern) erwirtschaftet die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 7.745 T€. Von dem entstandenen Gesamtverlust entfällt ein Anteil in Höhe von 3.641 T€ auf die Wasserwelt und ein Betrag in Höhe von 4.105 T€ auf die Bestandsbäder (inkl. Sommerbäder).

 

Der Fehlbetrag wird von den Gesellschafterinnen SBBG und Stadt entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis ausgeglichen. Folglich wird von der SBBG ein anteiliger Verlust in Höhe von 7.350 T€ übernommen, während auf die Stadt Braunschweig ein Verlustanteil in Höhe von 395 T€ entfällt.

 

Mit den Erträgen aus Verlustübernahmen von 7.745 T€, die von den Gesellschafterinnen geleistet wurden, ergibt sich ein ausgeglichenes Jahresergebnis mit einem Jahresüberschuss von 0,00 .

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

 

Wie bereits im Vorjahr war auch der Geschäftsverlauf im Jahr 2021 wesentlich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der behördlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergeben sich für die drei Hallenbäder der Gesellschaft im Jahr 2021 insgesamt 612 Schließtage. Für die Saunen in der Wasserwelt und im Sportbad Heidberg sind 466 Schließtage zu verzeichnen. Die Sommerbadsaison startete verspätet ab 1. Juni 2021, wodurch sich für die Sommerbäder insgesamt 70 Schließtage ergeben. Während der Öffnungszeiten mussten Beschränkungen hinsichtlich der Besucherzahlen sowie erhöhte Hygieneanforderungen berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wurde das bereits im Jahr 2020 von der Gesellschaft eingeführte Online-Buchungssystem weitergeführt, dass den Kunden ermöglichte Tickets für bestimmte Zeitfenster zu erwerben. Es wurde weiterhin eine an diese Gegebenheiten angepasste Entgeltordnung erlassen.

 

Im Einzelnen stellen sich die Abweichungen der Ertrags- und Aufwandspositionen im Vergleich zur Wirtschaftsplanung wie folgt dar:

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 2.424 T€ und fallen damit um 1.177 T€ geringer aus als geplant. Dies ist im Wesentlichen auf die o. g. Schließzeiten sowie die beschränkten Besucherkapazitäten zurückzuführen. Im gesamten Jahr 2021 konnte die Gesellschaft 295.342 Besuche verzeichnen. Dies stellt gegenüber dem Vorjahr einen weiteren Rückgang der Besuche um 23.778 bzw. 7,45 % dar. Gegenüber dem Jahr 2019, welches das letzte Jahr vor der Corona-Pandemie ist, beträgt der Rückgang 452.499 Besuche bzw. 60,5 %.

 

Die aktivierten Eigenleistungen belaufen sich auf 11 T€ und betreffen die Planung und Durchführung der Umgestaltung des Sommerbades Raffteich.

 

Sonstige betriebliche Erträge konnten in Höhe von 462 T€ erzielt werden. Diese beinhalten insbesondere die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Kurzarbeit (241 T€), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (72 T€) sowie eine Schadenersatzzahlung (90 T€).

 

Der Materialaufwand fällt gegenüber der Planung um 796 T€ geringer aus. Die Reduzierung ist insbesondere auf Energieeinsparungen durch das Herunterfahren der technischen Anlagen auf das absolut notwendige Minimum während der Schließzeiten zurückzuführen (-865 T€). Darüber hinaus ergeben sich Einsparungen bei der Fremdreinigung, die während der Schließung nicht in Anspruch genommen wurde (-195 T€). Gegenläufig wirken höhere Aufwendungen für Instandhaltungen (+431 T€), da später geplante Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund freier Kapazitäten teilweise vorgezogen worden sind.

 

Beim Personalaufwand sind gegeber der Planung Einsparungen in Höhe von 879 T€ zu verzeichnen. Dies ist u. a. auf das Kurzarbeitergeld (401 T€) sowie den Verzicht auf die Nachbesetzung von Stellen und die Einstellung von Aushilfen für die Sommersaison sowie Stundenreduzierungen (208 T) zurückzuführen. Zudem resultieren Einsparungen aus dem Wegfall von Lohnfortzahlungen für Langzeitkranke und Beschäftigungsverbote (119 T€) sowie aus geringeren Aufwendungen für Ruhelohnzahlungen und VBL-Zahlungen (85 T€) und der Auflösung von Personalrückstellungen (66 T€).

 

Die Abschreibungen verringern sich gegenüber dem Planwert um 183 T€ durch die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen.

 

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich insgesamt eine Unterschreitung des Planansatzes in Höhe von 96 T€, die im Wesentlichen auf eine pandemiebedingte Reduzierung von Werbungs- und Marketingkosten (-45 T€) sowie in geringerem Maße durchgeführte Berufsförderungsmaßnahmen (-68 T€) zurückzuführen ist.

 

Das Zins-/Finanzergebnis fällt aufgrund eines günstigeren Zinsniveaus und konzerninternen Zwischenfinanzierungen um 143 T€ besser aus als angenommen.

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind nicht angefallen.

 

Die sonstigen Steuern in Höhe von 21 T€ enthalten die Grundsteuer (20 T€) und Kfz-Steuern (1 T€).

 

Das Gesamtergebnis beläuft sich auf -7.745 T€ und fällt gegenüber der Planung um 1.381 T€ besser aus.

 

Das Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2021 beläuft sich auf 1.200 T€. Wesentliche Investitionen waren der Ersatzneubau des Sportbades Heidberg (656 T€), die Erneuerung der Gebäudeleittechnik in der Wasserwelt (57 T€) und die Sanierungsarbeiten im Sommerbad Raffteich (285 T€). Das Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich unter der Berücksichtigung der Anlagenzu- und -abgänge sowie den Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr (43.862 T€) um 1.447 T€ reduziert und beträgt zum Bilanzstichtag 42.415 T€.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschnkte Bestätigungsvermerk wurde am 15. März 2022 erteilt.

 

Als Anlagen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2021 beigefügt.

 

Nachrichtlich: System zur Tilgung des Darlehens zum Grundstückskauf der Wasserwelt

 

Auf Anweisung des Finanz- und Personalausschuss haben die Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadtbad GmbH die Implementierung eines Systems zur Tilgung des Darlehens zum Grundstückskauf der Wasserwelt beschlossen (siehe Drucksache 19-10405):

 

Bei Verbesserungen der Jahresergebnisse der Stadtbad GmbH gegenüber den Wirtschaftsplanungen wird der jeweilige Differenzbetrag der Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH zugeführt. In gleicher Höhe wird die Stadtbad GmbH entsprechende Tilgungen des Darlehens vornehmen. Steuer- und bilanzrechtlich ist es erforderlich, dass die Zuführung zur Kapitalrücklage durch beide Gesellschafterinnen entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile erfolgt. Um die hierdurch auf Ebene der SBBG entstehende Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ebenfalls eine Zuführung zur Kapitalrücklage der SBBG durch die Stadt Braunschweig.

 

Die Ergebnisverbesserungen der Stadtbad GmbH führen im Jahresabschluss der Stadt zu einer Verbesserung der Ergebnisrechnung, da veranschlagte Verlustausgleichszahlungen nicht in Anspruch genommen werden. Zudem ergibt sich in gleicher Höhe eine Verbesserung in der Finanzrechnung. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist jedoch eine Neuveranschlagung dieser ersparten Mittel in dem auf die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtbad GmbH folgende Haushaltsjahr erforderlich. Die Zuführungen zur Kapitalrücklage werden jedoch nur im Finanzhaushalt abgebildet, sodass durch die Neuveranschlagung keine Ergebniswirkung eintritt.

 

Das System wurde erstmalig für das Geschäftsjahr 2018 angewandt und endet mit vollständiger Tilgung des Darlehens. Das Darlehen beläuft sich zurzeit auf 1.906 T€ und wird derzeit im Konzern Stadt finanziert. Im Jahr 2022 wird eine Tilgung in Höhe von 944 T€ aus der Ergebnisverbesserung des Jahres 2020 erfolgen.

 

Da die Ergebnisverbesserung 2021 höher ausfällt als die Restschuld des Darlehens, erfolgt im Jahr 2023 eine Zuführung zur Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH in Höhe der Restschuld von 962.062,59 , die zur Tilgung des Darlehens zum Kauf des Grundstücks der Wasserwelt eingesetzt wird. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 912.953,14  auf die SBBG sowie ein Anteil in Höhe von 49.109,45  auf die Stadt. Entsprechend erfolgt eine Zuführung zur Kapitalrücklage der SBBG in Höhe von 912.953,14 €.

 

Das Darlehen kann im Jahr 2023 folglich vollständig getilgt werden. Damit endet auch das beschlossene Anreizsystem.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise