Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Kraftverkehr Mundstock GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2021 der Kraftverkehr Mundstock GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 203.683,45 € ein Jahresergebnis in Höhe von 0,00 € ausweist, wird festgestellt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Sämtliche Geschäftsanteile der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.

 

Gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der KVM. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der KVM der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der KVM hat den Jahresabschluss 2021 in seiner Sitzung am 27. April 2022 beraten und der Gesellschafterversammlung die Feststellung empfohlen.

 

Die KVM erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 204 T€. Im Ergebnis ist ein Ertrag aus der Beteiligung an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) in Höhe von 101 T€, eine Verlustübernahme der Tochtergesellschaft Mundstock Reisen GmbH (MR) in Höhe von 245 T€ sowie eine Abwertung des Beteiligungsbuchwertes der MR in Höhe von 300 T€ enthalten. Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021 verschlechtert sich das Ergebnis um 308 T€. Der Jahresfehlbetrag wurde aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 7.063 T€ und betreffen hauptsächlich Einnahmen aus Auftragsverkehren der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG; 2.800 T€), Fahreinnahmen aus eigenen Linien (1.973 T€), Erlöse aus Kraftstoffverkäufen (930 T€), Einnahmen aus der Gestellung von Fahrpersonal für die BSVG und die Tochtergesellschaften (483 T€), Werkstattleistungen und Dienstleistungen r die Tochtergesellschaften sowie Leistungen für die Geschäftsführung der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (358 T€). Darüber hinaus sind Zuschüsse des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RVB) in Höhe von 457 T€ enthalten. Mit der neuen Satzung des RGB zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen für alle Fahrgäste im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr wurde Ende 2020 die Allgemeine Vorschrift (AV) im Verbundgebiet auf neue Beine gestellt. Die bisherige Systematik samt der Deckelung der Beträge hatte eine ausreichende Finanzierung des ÖPNV in der Fläche zunehmend verhindert. Mit der verbundweiten Neuregelung ab 1. Januar 2021 wurde nunmehr ein auskömmlicheres Verfahren gefunden. Gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg der Zuschüsse um 425 T€ zu verzeichnen.

 

Der Anstieg der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der neuen Allgemeinen Vorschrift sowie erhöhten Fahrleistungen für die BSVG. Zusätzlich führt das Preisniveau bei den innerkonzernlichen Dieselverkäufen zu erhöhten Erträgen, die im Materialaufwand korrelieren.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 151 T€ beinhalten im Wesentlichen Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (34 T€), periodenfremde Erträge aus Sozialversicherungsprüfungen (61 T€) sowie Versicherungsentschädigungen und Beitragsrückerstattungen von Kraftfahrzeugversicherungen (16 T€).

 

Der Materialaufwand in Höhe von 1.720 T€ umfasst vornehmlich Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe (1.294 T€), Werkstattbedarf und Bereifung (86 T€) sowie Fremdlöhne und verrechnete Personalkosten (308 T€). Wesentlich für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr und dem Plan sind die im Berichtsjahr marktpreisbedingt angestiegenen Treibstoffaufwendungen.

 

Der Personalaufwand liegt trotz einer erhöhten Mitarbeiterzahl und ohne Gewährung von Kurzarbeitergeld aufgrund einer nahezu regulären und trotz Pandemie fast plankonformen Betriebsdurchführung sowie einer Tariflohnerhöhung in 2021 mit 4.209 T€ auf Vorjahresniveau. Dies ist im Wesentlichen auf die im Vorjahr gewährte und aperiodisch wirkende Corona-Prämie zurückzuführen. Gegenüber dem Plan ist aufgrund einer geringeren Mitarbeiterzahl eine Unterschreitung der Aufwendungen zu verzeichnen.

 

Die Abschreibungen liegen mit 392 T€ oberhalb des Planniveaus.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 592 T€ und beinhalten im Wesentlichen Raumaufwendungen (102 T€), Fahrzeugkosten inkl. Versicherungen (87 T€), Rechts- und Beratungskosten (63 T€), Fremdpersonalkosten (47 T€) sowie EDV-Kosten (30 T€). Darüber hinaus ist eine Risikorückstellung für eine erwartete Rückforderungsverpflichtung aus dem Corona-Rettungsschirm für das Jahr 2020 enthalten (84 T€).

 

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -343 T€ und beinhaltet neben den Darlehenszinsen auch eine im Rahmen der Abschlussprüfung erforderlich gewordene Abwertung der Beteiligung an der MR in Höhe von 300 T€.

 

Die Erträge aus der Beteiligung MNS belaufen sich auf 101 T€ und erhöhten sich damit um 54 T€ gegenüber dem Planwert (47 T€). Da zwischen der KVM und der MNS kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erfolgte die Ausschüttung zeitversetzt auf Basis des Jahresabschlusses 2020. Das große Delta zum Vorjahr resultiert nicht aus einem derart gestiegenen Jahresergebnis der MNS, sondern aus dem Umstand, dass die Gesellschaft im Jahr 2020 eine Einstellung in Höhe von 1/3 des Jahresergebnisses in die Gewinnrücklage vorgenommen hat. Aufgrund des weiterhin starken Versandhandels und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Speditions- und LKW-Branche ist erneut ein positiver Geschäftsverlauf zu verzeichnen. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Ergebnis von 226 T€, das um 117 T€ über dem Planwert des Jahres 2021 von 109 T€ liegt.

 

Die MR erwirtschaftete im Jahr 2021 Corona-bedingt einen Fehlbetrag in Höhe von 245 T€, der aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der KVM ausgeglichen wurde. Nach Abstimmung mit dem Rechtsberater ist der Ausgleich des Verlustes beihilferechtskonform möglich.

 

Die Ergebnisentwicklung der MR ist im Jahr 2021 erneut erheblich von der Corona-Pandemie beeinflusst. Aufgrund der gesetzlichen Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffen wurden, war der Reisebusbetrieb zum Teil stark eingeschränkt und musste Anfang und Ende des Jahres nahezu gänzlich eingestellt werden. In der Folge wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.271 T€ erwirtschaftet. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies zwar fast eine Verdoppelung dar, jedoch ergibt sich gegenüber dem Jahr 2019 immer noch ein Rückgang um rd. 53 %. Teilweise konnten die Corona-Auswirkungen durch die sogenannten November- und Dezemberhilfen 2020 in Höhe von 191 T€ kompensiert werden. Aufgrund des kommunalen Hintergrundes kann die Gesellschaft an keinen weiteren Bundes- oder Landesrettungsschirmen partizipieren. Weitere aufwandsmindernde Kompensationsmaßnahmen wie die Reduzierung des Personalbestands wurden ergriffen.

 

Die KVM hält zudem 100 % der Anteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG). Die PVG, mit der kein Ergebnisabführungsvertrag besteht, erwirtschaftet Erträge aus Linienverkehren und aus einer verbundweiten „Allgemeinen Vorschrift“ nach der EU-VO 1370/2007 (AV) durch Zahlungen des Regionalverbandes Großraum Braunschweig.

 

Die PVG hat für das Jahr 2021 einen Überschuss in Höhe von 49 T€ erwirtschaftet und liegt damit auf Planniveau. Pandemiebedingte Fahrgastrückgänge und damit sinkende Fahrgelderträge konnten durch Zahlungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm (275 T€) kompensiert werden. Für mögliche Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Corona-Rettungsschirm 2020 wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von 133 T€ eingestellt. Aufgrund der neuen allgemeinen Vorschrift konnten die Zuschüsse des RGB gegenüber dem Vorjahr um rd. 32 % gesteigert werden.

 

Es ist beabsichtigt, den Überschuss der PVG auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem bestehenden Verlustvortrag (-16 T€) zu verrechnen. Der Verlustvortag kann damit im Jahr 2021 vollständig abgebaut werden. Für die KVM entsteht keine Ergebniswirkung.

 

Die sonstigen Steuern betreffen Grund- und Kraftfahrzeugsteuern.

 

Die Investitionen der KVM im Geschäftsjahr 2021 betrugen 640 T€ und beinhalten im Wesentlichen die Beschaffung von zwei Soloomnibussen (493 T€) und die bauliche Errichtung einer Tankanlage auf dem Betriebshof Wedtlenstedt (134 T€). Das Anlagevermögen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 51 T€ auf 5.971 T€ zum 31. Dezember 2021.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 20. April 2022 erteilt.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht der Gesellschaft für das Jahr 2021 sind als Anlagen beigefügt.


 

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Anlagen

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