Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Jahresabschluss 2021 der Volkshochschule Braunschweig GmbH, der mit einem Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 1.704.830,02 € ausgeglichen ist, wird festgestellt.

 

2. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der VHS Arbeit und Beruf GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a)        der Jahresabschluss 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 141.423,09 € festgestellt und

 

b)        der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.

 

3. Die Geschäftsführung der Volkshochschule Braunschweig GmbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Haus der Familie GmbH die Stimmabgabe so auszuüben, dass

 

a)          der Jahresabschluss 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 89,47 € festgestellt und

 

b)          der Vortrag dieses Jahresüberschusses auf neue Rechnung beschlossen wird.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Volkshochschule Braunschweig GmbH (VHS). Die VHS wiederum ist alleinige Gesellschafterin der VHS Arbeit und Beruf GmbH (VHS AuB) und der Haus der Familie GmbH (HdF).

 

r jede Gesellschaft wird ein eigener Jahresabschluss aufgestellt.

 

Gemäß den Regelungen der Gesellschaftsverträge sind die Jahresabschlüsse von den Geschäftsführungen aufzustellen. Die Feststellung der Jahresabschlüsse sowie die Behandlung der Bilanzgewinne oder -verluste obliegen den jeweiligen Gesellschafterversammlungen. Die VHS wird in den Gesellschafterversammlungen der VHS AuB und der HdF von der Geschäftshrung vertreten.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der VHS herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Hierüber entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 10 Ziffer 6 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der VHS der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der VHS hat die Jahresabschlüsse 2021 in seiner Sitzung am 21. April 2022 beraten und die Feststellung der Jahresabschlüsse 2021 in den vorgelegten Fassungen sowie die vorgeschlagenen Gewinnverwendungen empfohlen.

 

Volkshochschule Braunschweig GmbH

 

Die VHS schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Fehlbetrag vor Verlustübernahme in Höhe von 1.704,8 T€ ab. Der Fehlbetrag wird gemäß der gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung von der Stadt Braunschweig ausgeglichen.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Umsatzerlöse fallen gegenüber der Planung um 316,1 T€her aus, was im Wesentlichen auf die Verbuchung der Mittel nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz als Umsatzerlös zurückzuführen ist. Für die Mittel werden jedoch in selbiger Höhe Rückstellungen gebildet.

 

Auch aufgrund jährlich anzupassender Verrechnungen zwischen den drei Gesellschaften sind auch die sonstigen betrieblichen Erträge um rd. 295,8 T€ her als geplant.

 

Den Erlössteigerungen stehen u. a. Anstiege der Materialaufwendungen um 119,8 T€ und Anstiege der Personalaufwendungen um 144,6 T€ insbesondere durch Kursverkleinerungen und geänderte Stufenzuordnungen der Mitarbeiter gegenüber.

 

Umfangreiche Rückstellungsbildungen wegen bestehender Unsicherheiten hinsichtlich der Endabrechnung von Mitteln nach dem Sozialdienstleistereinsatzgesetz gegenüber dem BAMF führen zu um 406,1 T€ erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 

VHS Arbeit und Beruf GmbH

 

Die VHS AuB schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 141,4 T€ ab. Gegenüber der ausgeglichenen Wirtschaftsplanung in Höhe von 0,00  ergibt sich eine entsprechende Verbesserung.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Das Ergebnis der VHS AuB setzt sich aus den Ergebnissen der Geschäftsbereiche „Kommunale Beschäftigungsförderung“ und „Allgemeine Projekte“ zusammen.

 

Bei einer getrennten Betrachtung der Geschäftsbereiche ergibt sich folgendes Bild:

 

Das Ergebnis für den Bereich „Kommunale Beschäftigungsförderung“llt um 127,3 T€ besser aus als geplant. Der geplante Verlustausgleich wird entsprechend in dieser Höhe nicht benötigt.

 

Die Abweichungen gegenüber der Wirtschaftsplanung insbesondere in den Positionen Umsatzerlöse und Personalaufwendungen sind im Wesentlichen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Es konnten nicht alle Maßnahmen und Projekte im geplanten Umfang umgesetzt werden. Daher wurden die Planansätze sowohl im Umsatz- als auch im Aufwandsbereich unterschritten.

 

Das Volumen im Bereich „Allgemeine Projekte“ ist im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan gesteigert.

 

Durch Einsparungen im Bereich der Personalaufwendungen und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnte ein überplanmäßiges Ergebnis in Höhe von 141,4 T erwirtschaftet werden.

 

Bezüglich des Geschäftsverlaufs wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 141.423,09  soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Haus der Familie GmbH

 

Die HdF schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Überschuss in Höhe von 0,1 T€ ab.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Das Ergebnis der HdF konnte gegenüber der Wirtschaftsplanung 2021 deutlich verbessert werden. Dies ist insbesondere auf verminderte Materialaufwendungen und verminderte sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 89,47  soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2021 der drei Konzerngesellschaften durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler | Rischmann und Partner mbB hat zu keinen Einwendungen geführt. Die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke wurden erteilt.

 


Die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen sowie die Lageberichte 2021 der VHS, der VHS AuB und der HdF sind als Anlagen beigefügt.


 

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Anlagen

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