Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft GmbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen."
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten

Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 der Braunschweig Zukunft GmbH (BZG) Bezug

genommen (siehe Drucksache 22-18454).

 

Gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der BZG obliegt die vorgesehene Beschlussfassung über die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
 

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