Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18454

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Zukunft 
GmbH wird angewiesen, den Jahresabschluss der Braunschweig Zukunft GmbH für das

Geschäftsjahr 2021, der einschließlich der Erträge aus Verlustübernahme in Höhe von

1.556.232,14 € ein Jahresergebnis von 0,00 € ausweist, festzustellen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH

(BZG) vorgesehene Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der

BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der

Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 25. März 2022 den Jahresabschluss 2021

beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.

 

Der Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft weist (vor Verlustübernahme durch die Stadt)

einen Fehlbetrag i. H. v. 1.556.232,14 € aus und liegt damit um 89.767,86 € € niedriger als der Plan 2021 (1.646.000,00 €).

 

Im Einzelnen:

 

 

Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich insbesondere ein Anstieg bei den Umsatzerlösen und beim Materialaufwand. Dies resultiert daraus, dass im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie die Messe ‚Expo-Real‘ nicht stattfand. Dies führte zu geringerem Materialaufwand, jedoch auch zu geringeren Umsatzerlösen, da bei letzterem Posten die Kostenerstattungen der Messestands-Kooperationspartner zu verbuchen sind.

 

Die Verbesserungen auf der Erlösseite gegenüber dem Plan 2021 ergeben sich durch höhere Umsatzerlöse (+ 39,8 T€), höhere sonstige betriebliche Erträge (+ 21,5 T€).

 

Der gegenüber dem Plan niedrigere Materialaufwand (- 61,8 T€) und die gegenüber dem Plan höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen (+ 42,5 T€) resultieren zum Teil aus einer Umstellung der Konten. So sind rd. 38,3 T€ Mietnebenkosten im Wirtschaftsplan 2021 noch beim Materialaufwand veranschlagt, sind jedoch im Abschluss 2021 (sowie im Plan 2022) beim sonstigen betrieblichen Aufwand zu verbuchen.

 

Im Saldo konnte gegenüber dem Wirtschaftsplan ein um 89,8 T€ verbessertes Ergebnis erzielt werden.

 

Im Geschäftsjahr wurden lediglich geringe Investitionen in Höhe von rd. 2,7 T€ für

Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgenommen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio

GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 3. März 2022 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2021

der Braunschweig Zukunft GmbH beigefügt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise