Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18475

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung

Braunschweig GmbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

a) Der Jahresabschluss der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH für das Geschäftsjahr
    2021 wird mit einer Bilanzsumme von 6.077.248,00 EUR sowie einem Bilanzverlust von
    290.355,95 EUR festgestellt.

 

b) Der Bilanzverlust von 290.355,95 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

c) Zum Ausgleich des Bilanzverlustes wird ein Anteil von 290.355,95 EUR aus der  
    vorhandenen Kapitalrücklage entnommen und mit dem Bilanzverlust verrechnet.

 

d) Die Gesellschafterin Stadt Braunschweig führt zum teilweisen Ausgleich des
    Bilanzverlustes der Kapitalrücklage einen Betrag von 165.355,95 EUR zu.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die

Ergebnisverwendung obliegt gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SFB der Gesellschafterversammlung.
 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 24. März 2022 den

Jahresabschluss 2021 beraten und die Feststellung

des Jahresabschluss 2021 in der vorgelegten Fassung sowie die vorgeschlagene

Ergebnisverwendung empfohlen.

 

Der Jahresfehlbetrag bzw. der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2021 liegt bei 290.355,95 € (Plan 2020: 169.100,00 €).

 

Es ist vorgesehen, dass ein Teilbetrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 165.355,95 € (was in etwa dem Fehlbetrag laut Plan 2021 entspricht) von der Gesellschafterin ausgeglichen wird und der Restbetrag in Höhe von 125.000,00 € (s. u.) aus der vorhandenen Kapitalrücklage. Die formale bilanztechnische Beschlussfassung zu

dieser Ergebnisverwendung entspricht - in Absprache mit dem Abschlussprüfer dem

obigen Beschlusstext.
 

Im Einzelnen:

 

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Wirtschaftsjahres 2021 sind geprägt von der Fertigstellung und Abrechnung der Baumaßnahme Lilienthalplatz.

 

Zum einen sind in den Umsatzerlösen (gesamt: 1.421,8 T€) 1.360,0 T€ diesbezüglich verbucht, zum anderen findet sich in der Bilanz 2021 ein entsprechender Forderungsposten. Daneben war in eine Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen ergebniswirksam zu verbuchen.

 

Der öffentliche Bereich des Lilienthalplatzes (das ‚Oval‘) ist zum 1. Januar 2022 in die Baulast der Stadt Braunschweig übergegangen.

 

Es wird hierzu verwiesen auf die Mitteilung für den Rat der Stadt Braunschweig vom 11. April 2016 (16-01754; „Städtebauliche Infrastrukturentwicklung am Forschungsflughafen Braunschweig“) sowie zuletzt die Mitteilung vom 27. Januar 2020 für den Finanz- und Personalausschuss am 30. Januar 2020 (19-12416; „Aktualisierung der Gesamtkosten der Maßnahme Umbau Lilienthalplatz“).

 

Daneben entstand im Wirtschaftsjahr 2021 weiterer Aufwand aufgrund von Abschreibungen auf Finanzanlagen: Die im Jahr 2021 der Braunschweiger Parken GmbH (BPG) überwiesene Kapitalrücklagezuführung (SFB: 125,0 T€) ist aufgrund der negativen wirtschaftlichen Lage der BPG abzuschreiben. Dieser (liquiditätsunwirksame) Fehlbetragsanteil soll durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden. An der BPG ist die SFB mit 25 % beteiligt. Siehe hierzu beispielsweise die Mitteilung vom 20. Januar 2017 zur Gründung der BPG (DS 16-03499).

 

Aus dem operativen Kerngeschäft verbleibt ein Fehlbetrag von 165.355,95 €. Dieser Fehlbetrag soll von der Stadt Braunschweig ausgeglichen werden. Mittel stehen im Haushalt 2022 der Stadt Braunschweig zur Verfügung.

 

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Euratio

GmbH, Göttingen, hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte

Bestätigungsvermerk wurde am 3. März 2022 erteilt.

 

Als Anlage sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht 2021

beigefügt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise