Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


I.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig

     Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme inhe von 30.049.477,05  und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00  aus.

 

2. Der Konzernabschluss 2021 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 30.049.477,05  und weist einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von 4.724.993,79  aus.

 

II.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2021 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 344,67  und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00  aus.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu I. Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der SBBG. Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).

Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG wird den Jahresabschluss 2021 sowie den Konzernabschluss 2021 in seiner Sitzung am 4. Mai 2022 beraten. Sofern der Gesellschafterversammlung die Feststellung nicht empfohlen werden sollte, wird in der Sitzung des FPDA entsprechend berichtet.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2021 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Dortmund. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 19. April 2022 erteilt.

 

1. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH

 

Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2021 mit einem Verlust in Höhe von 30.049 T ab, der von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen wurde. Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021 ergibt sich ein um 4.358 T€ geringerer Verlustausgleichsbedarf.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2020 und 2021 sowie die Planzahlen 2022:

 

Die Entwicklung im Jahr 2021 war erneut durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Im operativen Geschäft der SBBG selbst sowie bei der Nibelungen-Wohnbau GmbH Braunschweig (Niwo) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) sind keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Bei den anderen Beteiligungsgesellschaften wurde die wirtschaftliche Entwicklung aber durch die Pandemie und die damit verbundenen behördlichen Schließungen und Auflagen teilweise erheblich beeinflusst. Insofern ist auch das Ergebnis der SBBG beeinflusst worden. Es llt aber dennoch besser aus als geplant. Es ist gelungen, die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch Einsparungen im Material- und Personalbereich sowie die Vereinnahmung von Kurzarbeitergeld und weiteren öffentlichen Hilfsgeldern zu reduzieren.

 

Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebsergebnis, dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, dem Zins-/Finanzergebnis sowie den Steuern zusammen.

 

Die SBBG selbst erzielt im Wesentlichen Erlöse aus der Vermietung von Gebäuden sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens für andere Konzerngesellschaften. Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um 386 T€. Die Verbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Planansätze für die Instandhaltung des Gebäudes in der Wilhelmstraße nicht benötigt wurden. Zudem konnten nicht alle geplanten Instandhaltungen realisiert werden. Darüber hinaus wurde der Beratungsumfang nicht wie angesetzt benötigt.

 

Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -29.205 T€ und llt damit um 3.700 T€ besser aus als ursprünglich geplant. Mit Ausnahme der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) sind bei allen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften Ergebnisverbesserungen zu verzeichnen. So ergibt sich einherer Ergebnisanteil der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) in Höhe von 487 T€, eine um 517 T€here Dividende der Niwo auf Basis der bestehenden Vereinbarung über die Ergebnisverwendung sowie eine höhere Gewinnabführung der HBG in Höhe von 60 T€. Weiterhin sind geringere Verlustausgleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 285 T€, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) in Höhe von 1.349 T€ und der Stadtbad Braunschweig Sport- und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) in Höhe von 1.310 T€ zu verzeichnen. Statt der geplanten Gewinnabführung der KVM ist eine Verlustübernahme in Höhe von 204 T€ erforderlich geworden.

 

Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse verwiesen. Die entsprechenden Beschlussvorlagen zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Niwo (Drucksache 22-18267), der HBG (Drucksache 22-18389), der KVM (Drucksache 22-18359), der BSVG (Drucksache 22-18307), der Stadthallen GmbH (Drucksache 22-18298) und der Stadtbad GmbH (Drucksache 22-18300) werden ebenfalls zur Sitzung des FPDA am 12. Mai 2022 vorgelegt.

 

Das Zins-/Finanzergebnis beläuft sich auf -621 T€ und llt damit um 193 T€ besser aus als geplant. Ursächlich hierfür ist das weiterhin niedrige Zinsniveau an den Kapitalmärkten, wodurch Darlehensprolongationen Ende des ersten Quartals zu deutlich niedrigeren Zinssätzen als geplant durchgeführt werden konnten.

 

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen mit 155 T€ geringer aus als geplant. Dies ist insbesondere auf die Auflösung von Steuerrückstellungen für die Jahre 2017 bis 2019 zurückzuführen.

 

Die sonstigen Steuern in Höhe von 47 T€ beinhalten im Wesentlichen Grundsteuern.

 

Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2021 beträgt 108,1 Mio.  und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (121,8 Mio. ) um 13,7 Mio.  verringert.

 

Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen um 0,5 Mio.  auf 79,5 Mio.  gestiegen. Der Wert des Sachanlagevermögens ist dabei mit 585 T gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Investitionen sind lediglich in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 19 T€) getätigt worden. Demgegenüber stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 44 T€. Die Finanzanlagen haben um 0,5 Mio.  zugenommen. Die Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH und die damit verbundene Erhöhung des Beteiligungswertes übersteigt dabei die planmäßige Tilgung von Ausleihungen. Das Umlaufvermögen hat gegenüber dem Vorjahr deutlich abgenommen. Nach einem ckgang um 14,2 Mio.  weist es nun einen Wert 28,6 Mio.  auf. Dies ist vor allem auf eine deutliche Verringerung der Forderungen gegen die Gesellschafterin zurückzuführen, da weniger liquide Mittel als im Vorjahr im Cashpool der Stadt Braunschweig angelegt werden konnten. Zudem ist das Guthaben bei Kreditinstituten von 4,0 Mio.  auf 1,0 Mio.  gesunken.

 

Auf der Passivseite ist das Eigenkapital auf 47,2 Mio.  (Vorjahr 45,0 Mio. ) gestiegen. Hier hat die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2021 eine Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,5 Mio.  vorgenommen. Die entsprechend zugeflossenen Mittel dienen zur Tilgung eines langfristigen Darlehens. Weiterhin ist eine zweite Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 0,8 Mio.  erfolgt, die für eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH im Rahmen des bestehenden Anreizsystems verwendet worden ist. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 43,7 % (Vorjahr 36,9 %). Zudem ergab sich ein Anstieg der Rückstellungen um 0,2 Mio. . Die Verbindlichkeiten sind um 16,2 Mio.  gesunken. Dies ist im Wesentlichen auf eine verringerte Anlage von Liquidität der BSVG im Cashpool der SBBG zurückzuführen.

 

2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern

 

Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. In dem Konzernabschluss 2021 sind die SBBG, die BSVG, die Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG), die Stadtbad GmbH, die Stadthallen GmbH, die KVM, die Mundstock Reisen GmbH (MR), die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sowie die HBG als verbundene Unternehmen vollkonsolidiert. Als assoziierte Unternehmen wurden die BVAG und die Niwo einbezogen. Wegen untergeordneter Bedeutung wurden die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) sowie die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

 

Die Umsatzerlöse im Konzern sind nach dem deutlichen pandemiebedingten Rückgang im Vorjahr wieder auf 68,7 Mio.  angestiegen (Vorjahr 66,7 Mio. ), liegen aber noch deutlich unter dem Niveau vorangegangener Geschäftsjahre. Der Materialaufwand liegt mit 33,2 Mio.  über dem Vorjahreswert (Vorjahr 29,8 Mio. ). Der Personalaufwand beträgt 56,3 Mio.  (Vorjahr 54,1 Mio. ). Die Abschreibungen liegen mit einem Betrag von 15,7 Mio.  leicht unter dem Wert des Vorjahres von 15,9 Mio. . Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 11,1 Mio.  (Vorjahr 11,5 Mio. ). Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen weisen einen Wert von 8,2 Mio.  (Vorjahr 6,9 Mio. ) auf. Der Zinsaufwand ist mit einem Betrag von 4,2 Mio.  (Vorjahr 4,5 Mio. ) gegenüber dem Vorjahr gesunken.

 

Der Konzernjahresfehlbetrag 2021 vor Verlustübernahme beträgt 30,2 Mio.  (Vorjahr 31,8 Mio. ). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2021 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von 30,0 Mio.  ergibt sich ein Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 0,2 Mio. . Mit dem bestehenden Konzerngewinnvortrag von 4,3 Mio.  und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen GmbH und der Stadtbad GmbH in Höhe von 0,6 Mio.  ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 4,7 Mio. .

 

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2021 beträgt 320,8 Mio.  und ist somit gegenüber dem Vorjahr (330,0 Mio. ) gesunken. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.

 

Zu II. Jahresabschluss der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)

 

Die BBBG weist für das Jahr 2021 einen Fehlbetrag in Höhe von 344,67  aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der SBBG ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

 

Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBGr das Geschäftsjahr 2021 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Lagebericht 2021 r die Gesellschaft und den Konzern.


 

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Anlagen

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