Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen, den Nachtragswirtschaftsplan 2022 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. März 2022 empfohlenen Fassung festzustellen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 13 Abs. 1 lit. b) des Gesellschaftsvertrags der BSM obliegt die Feststellung des Wirtschaftsplanes bzw. eines Nachtragswirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. März 2022 den Nachtragswirtschaftsplan beraten und eine entsprechende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung abgegeben. In dieser Aufsichtsratssitzung wurde auch die Übernahme der Aufgabe „Intensivierung der Kommunikation für stadtmarketingrelevante Veranstaltungen“ beschlossen. Dieses Programm soll zum einen die Kommunikation für Kultur- und Freizeitveranstaltungen verstärken und zum anderen dient es der Unterstützung der Kommunikationsstrategie des Convention Bureau zur Förderung der MICE-Destination (Meetings, Incentives, Conferences und Events). Die Mittel teilen sich in Personalkosten in Höhe von 50,0 T€ und Materialaufwand in Höhe von 200,0 T€ auf.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat im Rahmen seines Haushaltsbeschlusses in der Sitzung am 29. März 2022 der erweiterten Unterstützung des Stadtmarketings im oben genannten Bereich ebenfalls grundsätzlich zugestimmt.

Der Nachtragswirtschaftsplan 2022 sieht einen um 182,9 T€ erhöhten Fehlbetrag vor.


Im Einzelnen:

 

Angaben in T€

Plan
2021

Ist 2021

Plan 2022

NWPL 2022

1

Umsatzerlöse

2.679,6

2.636,9

3.048,1

3.048,1

2

Sonstige betriebliche Erträge

0,0

84,0

0,0

0,0

3

Materialaufwand

-1.814,1

-1.785,0

-2.094,3

-2.294,3

4

Personalaufwand

-2.400,6

-2.040,0

-2.588,0

-2.570,9

5

Abschreibungen

-42,6

-26,5

-36,5

-36,5

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-701,1

-652,1

-701,1

-701,1

7

Betriebsergebnis (Summe 1-6)

-2.278,8

-1.782,4

-2.371,8

-2.554,7

8

Zins-/Finanzergebnis

0,0

0,0

0,0

0,0

9

Steuern vom Einkommen und vom
Ertrag

0,0

0,0

0,0

0,0

10

Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9)

-2.278,8

-1.782,4

-2.371,8

-2.554,7

11

sonstige Steuern

-0,0

-10,3

-0,0

0,0

12

Jahresergebnis (Summe 10-11)

-2.278,8

-1.792,7

-2.371,8

-2.554,7

13

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,0

0,0

239,2

489,2

14

Verbleibendes Jahresergebnis

-2.278,8

-1.792,7

-2.132,6

-2.065,5

 

Im Jahr 2022 kann die Gesellschaft den oben genannten Mehrbedarf durch das gute Jahresergebnis 2021 kostenneutral für die Gesellschafterin abbilden, da ein Teil (489,2 T€) des nunmehr im Nachtragswirtschaftsplan 2022 veranschlagten Fehlbetrages in Höhe von 2.554,7 T€ aus der vorhandenen Kapitalrücklage gedeckt werden kann. Siehe hierzu die zu heutiger Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 der BSM (DS 22-18269) Ein erhöhter Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2022 nicht notwendig.

Teilkompensierend wirkt sich darüber hinaus das zum 30. Juni 2022 vorgesehene Ausscheiden eines leitenden Mitarbeiters, der zur Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) wechselt, aus. Dies wird zu Personalkosteneinsparungen führen.

Zur transparenten Darstellung der genannten Sachverhalte wird ein Nachtragswirtschaftsplan 2022 vorgelegt.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise