Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18441
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Zukunft GmbH - Nachtragswirtschaftsplan 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.05.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Braunschweig Zukunft GmbH
(BZG) obliegt die vorgesehene Beschlussfassung über die Feststellung eines Nachtragswirtschaftsplanes der Gesellschafterversammlung.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der
BZG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der
Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung (FPDA).
Der Aufsichtsrat der BZG hat in seiner Sitzung am 25. März 2022 den Nachtragswirtschaftsplan 2022 beraten und eine entsprechende Beschlussempfehlung abgegeben.
Der modifizierte Erfolgsplan 2022 der BZG veranschlagt einen Zuschussbedarf im Jahr 2022 in Höhe von 1.815.350,00 € (bisher: 1.708.350,00 €).
Im Einzelnen:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 einen umfassenden Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0 (IKSK 2.0) gefasst.
Die Braunschweig Zukunft GmbH beteiligt sich an diesem Konzept. Dies führt zu erhöhtem Material- und Personalaufwand (+ 57,5 T€ bzw. + 49,5 T€, insgesamt 107,0 T€).
Die Gesellschaft beabsichtigt folgende Maßnahmen aufzulegen:
- „Planung und Entwicklung von klimafreundlichen und nachhaltigen Gewerbegebieten“
- „Gründung eines Energieeffizienz-Netzwerkes“
- „Förderung von klimafreundlicher Logistik“
- „Klimaschutz-Bekenntnis der Unternehmen fordern und fördern“.
Für die Jahre 2023 bis 2025 insgesamt wird gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung ein Mehrbedarf von jährlich 214.000 (+ 99,0 T€ Personalaufwand und 115,0 T€ Materialaufwand) veranschlagt.
Der Rat der Stadt hat im Rahmen seines Beschlusses zum Haushalt 2022ff. am 29. März 2022 Mittel in entsprechender Höhe bereitgestellt.
Änderungen im Finanzplan bzgl. der Investitionen (in geringer Höhe von 17,4 T€ für Neu- und Ersatzbeschaffungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung ergeben sich gegenüber dem originären Plan nicht.
Als Anlage ist der Nachtragswirtschaftsplan 2022 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
344,6 kB
|
