Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18504
Grunddaten
- Betreff:
-
Mietobjekt Heinrich-Büssing-Ring 41 C, 1. OG, 38102 Braunschweig Zustimmung zur Mietvertragsverlängerung (Optionsausübung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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Entscheidung
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11.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage:
Seit dem 01.09.2018 hat die Stadt Braunschweig im 1. OG des o. g. Gebäudes eine Bürofläche mit einer Größe von ca. 1.046,04 m², im EG Lagerflächen mit einer Größe von ca. 200,00 m² sowie 14 KFZ-Einstellplätze für den FB 65 (65.2) angemietet. Die Festlaufzeit des Mietvertrags beträgt 5 Jahre. Der Mietvertrag würde somit zum 31.08.2023 enden, sofern nicht gemäß Anlage 2 zu § 3 des Mietvertrags vom Recht der Optionsausübung
(3 x 5 Jahre) Gebrauch gemacht wird.
Aufgrund der ab 2024 geplanten Sanierung des Rathaus-Neubaus werden für die im Neubau verorteten Mitarbeiter*innen Interimsstandorte benötigt. Die Verwaltung beabsichtigt daher, das Mietverhältnis für das Gebäude Heinrich-Büssing-Ring 41 C im Rahmen der Option zunächst um 5 Jahre zu verlängern. Nach derzeitiger Planung soll der Fachbereich Finanzen für die Dauer der Rathaussanierung in dem Standort untergebracht werden.
Da in der Anmietentscheidung vom 18.07.2018 nur über die Festlaufzeit entschieden wurde, ist für die Ausübung der weiteren Optionen ein neuer Gremienbeschluss notwendig.
Der Mietzins kann aufgrund der Lage und des Zustandes der Mietfläche als angemessen betrachtet werden.
Aufgrund der Gesamtmiete über die Festlaufzeit handelt es sich bei dieser Anmietung nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, daher ist der Ausschuss für Planung und Hochbau nach § 76 Abs. 2 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit i der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig für die Entscheidung zuständig.
