Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16750
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau des östlichen Geh- und Radweges der Straße St. Leonhard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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Anhörung
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26.04.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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10.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz für diese Planung liegt beim Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben, weil es sich bei der Straße St. Leonhard um eine überbezirkliche Straße handelt.
Anlass
Der östliche Geh- und Radweg der Straße St. Leonhard befindet sich baulich in einem schlechten Zustand. Die Radwegbreite entspricht nicht den Anforderungen, wobei der Gehweg neben dem Radweg eine sehr große Breite aufweist.
Daher hat sich die Verwaltung entschlossen, die Seitenbereiche zu überplanen und grundhaft zu erneuern.
Planung
Die Planung sieht vor, dass der asphaltierte Radweg von den großen Bestandsbäumen abgerückt und zu Lasten des heute sehr breiten Gehweges auf eine Breite von 2,30 m verbreitert wird.
Zwischen Geh- und Radweg wird gemäß DS 21-16665 ein optisch und taktil wahrnehmbarer Trennstreifen in Form von Noppensteinen eingebaut.
Neben dem Trennstreifen verbleibt ein mindestens 2,5 m breiter Gehweg in Gehwegpflaster 30/30 cm.
Bürgerinformation
Pandemiebedingt hat die Verwaltung auf eine Bürgerinformationsveranstaltung verzichten müssen. Alle von den Straßenausbaubeiträgen betroffenen Eigentümer wurden über die Maßnahme und die jeweils voraussichtliche Höhe der Beiträge schriftlich unterrichtet. Darüber hinaus wurden die Pläne im Internet veröffentlicht und allen Interessierten die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben. Zu den eingegangenen Anregungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Es wurden Umbauforderungen in Bereichen vorgetragen, die bereits in vorangegangenen Projekten fertiggestellt wurden (Anschlußbereiche). In diesen Bereichen sind erneute Umbauten weder erforderlich noch angezeigt.
- Das geforderte unsignalisierte Abbiegen von Radfahrenden über einen Bypass in die Leonhardstraße ist aufgrund der aktuell vorhandenen Platzverhältnisse nicht mehr möglich.
- Aufgrund einer Anregung wird das nördliche Ende des Radweges an der Leonhardstraße bis an die Leonhardstraße heran als Protected Bike lane weitergeführt.
- Auf Wurzelbrücken im Radweg soll auf mehrfachen Wunsch verzichtet werden. Es werden statt eines Vollausbaus des Radweges stattdessen im Bereich der großen Bestandsbäume zusammenhängend nur eine neue Decke und eine Verbreiterung zum Gehweg hin gebaut. Das schont die Wurzeln und trotzdem entsteht ein sehr gut befahrbarer Radweg.
- Es wurde der Einsatz von Schrägborden an Zufahrten gefordert, was jedoch nicht erforderlich ist, da zwischen den wenigen Zufahrten breite Grünstreifen zum Ausgleich des Höhenunterschiedes liegen.
- Entsprechend der DIN 32984 sind Trennelemente auf beiden Seiten des Radweges erforderlich, wenn sich auf beiden Seiten Fußgänger bewegen (Wartebereiche an einer LSA). Dem geforderten Verzicht auf diese Elemente kann daher nicht gefolgt werden.
- Es wurde gefordert, das entsprechend eines Ratsbeschlusses unter Beteiligung des Behindertenbeirates ausgewählte Trennsystem zwischen Radweg und Gehweg einzusetzen. Dies war vorgesehen, ist nicht strittig und wird umgesetzt (vgl. oben).
- Die geforderte komplette Roteinfärbung des neu zu bauenden Radweges sieht die Verwaltung kritisch: Es ist keine Maßnahme aus dem beschlossenen Ziele- und Maßnahmenkatalog. Der Radweg ist geschützt durch einen breiten Grünstreifen und daher als besonders sicher einzustufen. Wenn durch eine Roteinfärbung von Radwegen auf besonders kritische, ungewöhnliche oder neue Radwegeführungen hingewiesen werden soll, so sollte man die Warnfunktion der Farbe Rot an dieser harmlosen Stelle nicht abnutzen oder entwerten.
- Im Interesse der Verwaltung ist es ebenfalls, das Beparken von baumbestandenen Grünflächen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
In der Zusammenfassung hatte die Verwaltung den Eindruck, dass die Maßnahme des Ausbaus des Geh- und Radweges grundsätzlich begrüßt wird.
Finanzierung
Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 150.000 €. Die Maßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Der Beitragssatz für den Gehweg beträgt 50 %, der Beitragssatz für den Radweg beträgt 30 %.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Projekt 5S.660072 zur Verfügung.
Realisierung
Die Realisierung der Maßnahme ist gemeinsam mit der endgültigen Herstellung des Gehweges vor dem Eckgebäude St. Leonhard/Leonhardstraße in 2022 vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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