Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18551
Grunddaten
- Betreff:
-
Welche Maßnahmen sind für den Zivil- und Bevölkerungsschutz geplant?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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27.04.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine hat Oberbürgermeister Dr. Kornblum am 1. März dieses Jahres angekündigt, ein Krisenbudget für den Haushalt und eine personelle Verstärkung für den Zivil- und Bevölkerungsschutz vorzusehen. Beim Krisenbudget war zunächst die Rede von 2,5 Millionen Euro, diese Summe wurde bis zur Ratssitzung am 29. März aufgrund des sich rasch ändernden Kriegsverlaufes in mehreren Schritten auf 15 Millionen Euro angehoben (vgl. DS.-Nr. 22-18221-02). Die entsprechende Vorlage wurde im Rat einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen. Momentan werden aus den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln vorrangig bzw. ausschließlich die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen sowie die mit dieser Unterbringung zusammenhängenden Kosten für Betreuung und Verpflegung der Geflüchteten finanziert. Eine Erstattung durch Landes- bzw. Bundesmittel hierfür ist sehr wahrscheinlich.
Die ebenfalls angekündigte personelle Verstärkung schlägt sich im Stellenplan nieder, dort wurden insgesamt 7,5 neue Stellen im Zivil- und Bevölkerungsschutz beim Fachbereich 37 geschaffen. Im Entwurf des Stellenplanes aus dem Oktober des vergangenen Jahres war bereits die Einrichtung von vier neuen Stellen für diesen Bereich vorgesehen. Somit ergeben sich aufgrund des Krieges in der Ukraine 3,5 zusätzliche Stellen für die Stelle 37.23 Bevölkerungsschutz (vgl. DS.-Nr. 22-18045-02).
In der oben angesprochenen Pressemitteilung vom 1.3.2022 wurde angesprochen, dass mit diesen personellen wie finanziellen Mitteln eine Lageanpassung vorgenommen werden soll, um „beispielsweise im Bereich der Planung der Trinkwasserversorgung, der Stromversorgung oder der Abwehr von Cyberattacken handlungsfähig bleiben zu können“. In der ebenfalls bereits erwähnten 2. Ergänzung zur Stellenplanvorlage, welche aus der Pressemitteilung resultiert, werden ebenfalls diese Einsatzbereiche genannt.
Da aufgrund des desaströsen Zustandes der städtischen Finanzen vor einer Umsetzung des Stellenplanes zunächst die Haushaltsgenehmigung aus dem Niedersächsischen Innenministerium abgewartet werden muss, wurde mit der Mitteilung außerhalb von Sitzungen 22-18314 unter anderem darüber informiert, dass zwei dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan bereits aus der Stellenreserve freigegeben wurden. Diese sollen zur Erarbeitung des Katastrophenschutzkonzeptes und des Sirenen-Konzeptes besetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Welche konkreten Maßnahmen für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sollen durch die zusätzlichen finanziellen und personellen Mittel umgesetzt werden?
2. Erfolgt die Umsetzung des Sirenen-Konzeptes zur Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall nun schneller (bisher: Planung in 2022, Errichtung erst in 2023 und 2024)?
3. Wann und in welcher Form erfolgt die Vorstellung der erarbeiteten Maßnahmen zur Stärkung des Zivil- und Bevölkerungsschutzes?
