Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-17265

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es besteht Unklarheit, ob auf dem Gehweg an der Rautheimer Straße (Teilstück vom Möncheweg bis zur Braunschweiger Straße) Radfahren erlaubt ist. Weder von der einen Richtung kommend noch von der anderen Richtung kommend sind entsprechende Schilder aufgestellt. Allerdings lassen die kleinen weißen Schilder mit Fahrrad und Doppelpfeil an der Einmündung Roseliesstraße vermuten, dass auf dem Gehweg in beiden Richtungen Radfahren erlaubt ist.

 

Dazu fragen wir an:

 

1. Ist auf dem genannten Gehweg "Radfahren erlaubt"?

2. Wenn es zulässig sein sollte, müsste dann nicht korrekterweise die Ausschilderung angepasst werden?

 

 

gez.

 

Hans-Jürgen Voß
 

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Anlagen

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