Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18124-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.: Mit einem Abschluss der Arbeiten zum Endausbau in den genannten Straßen ist aus aktueller Sicht im Juni 2022 zu rechnen.

 

Zu 2.: Eine Übernahme der Straßen und öffentlichen Verkehrsanlagen in die Straßenbaulast der Stadt Braunschweig kann frühestens nach deren mangelfreier Herstellung erfolgen.

 

Zu 3.: Nach der Widmung wird die Stadt Braunschweig der Straßenbaulastträger. Die Straßenbaulast umfasst gemäß § 9 Abs. 1 NStrG alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängende Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen so zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.


 

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