Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18580

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Mitteilung 22-18127-01 ist erläutert worden, dass eine Einrichtung auf Tempo 30 nicht möglich ist.  Unserer Ansicht nach sind folgende Aspekte nicht ausreichend betrachtet worden:

In der Neufassung der Straßenverkehrsordnung ist im §1 aufgenommen: „Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“r Vision Zero muss man präventiv handeln und nicht erst, wenn Unfälle passiert sind.

Weiterhin ist im HdL-Baugebiet an der Ecke Braunschweiger Straße / Erzberg nach unserer Kenntnis ein Bolzplatz o.ä. für Kinder und Jugendliche geplant. Aus unserer Sicht zählt so eine Einrichtung zu einem sensiblen Bereich und ermöglicht die Einrichtung von Tempo 30.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Bietet der zitierte Text aus dem §1 der StVO die Möglichkeit insbesondere zum Schutz der Radfahrenden auf der Braunschweiger Straße präventiv zu agieren und die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren?

 

  1. Hat die Verwaltung Kenntnis, wann der genannte Bolzplatz o.ä. an der Ecke Braunschweiger Straße / Erzberg fertiggestellt wird?

 

  1. Wäre mit dieser Fertigstellung auf der Braunschweiger Straße dann eine durchgehende Reduzierung auf Tempo 30 begründbar und realisierbar?

 

 

Gez.

 

Dr. Hans-Jürgen Voß
 

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